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Richtlinienvorschlag zum Schutz biotechnologischer Erfindungen

Die Europäische Kommission hat einen neuen Richtlinienvorschlag zum Schutz biotechnologischer Erfindungen vorgelegt. Dieser neue Vorschlag folgt auf die Ablehnung eines früheren Vorschlags im März 1995 durch das Europäische Parlament. Der vorliegende Vorschlag soll die Freizü...

Die Europäische Kommission hat einen neuen Richtlinienvorschlag zum Schutz biotechnologischer Erfindungen vorgelegt. Dieser neue Vorschlag folgt auf die Ablehnung eines früheren Vorschlags im März 1995 durch das Europäische Parlament. Der vorliegende Vorschlag soll die Freizügigkeit patentierter biotechnologischer Produkte durch die Harmonisierung der Gesetze der Mitgliedstaaten in diesem Bereich gewährleisten. Während das Europäische Patentübereinkommen das Patentrecht innerhalb der Mitgliedstaaten weitgehend harmonisiert hat, sind die seit Abschluß des Übereinkommens erzielten Fortschritte im Bereich der Molekularbiologie nicht ausreichend oder einheitlich durch die Patentrechte der Mitgliedstaaten gedeckt. Die Kommission äußerte ihre Besorgnis darüber, daß europäische Firmen im Verhältnis zu Firmen aus Drittländern aufgrund der mangelnden gemeinschaftlichen Gesetzgebung in diesem Bereich benachteiligt werden könnten, und der Rat sowie das Europäische Parlament kamen überein, daß eine Gesetzgebung in diesem Bereich dringend notwendig sei. Der Richtlinienvorschlag würde biotechnische Erfindungen - mit Ausnahme von menschlichen Köperteilen und deren Bestandteilen im natürlichen Zustand - patentfähig machen. Erfindungen, deren Nutzung der öffentlichen Politik oder Moral zuwiderlaufen, wären nicht patentfähig. Zu den Erfindungen, die ausdrücklich von der Patentfähigkeit ausgeschlossen sind, gehören "Methoden menschlicher Behandlung mit Keimbahn-Gentherapie" sowie Verfahren, die die genetische Identität von Tieren ohne beträchtlichen Vorteil für Mensch oder Tier verändern. Landwirte erhalten ein Sonderprivileg für die Nutzung von Zuchttieren und Fortpflanzungsmaterial in ihren eigenen Betrieben. Laut dem Vorschlag der Kommission soll die Richtlinie bis spätestens 1. Januar 2000 in den Mitgliedstaaten in Kraft treten. Da der ursprüngliche Vorschlag auf große Schwierigkeiten stieß und die ethischen Fragen nach wie vor umstritten sind, wird wohl auch der neue Vorschlag bis zu seiner Annahme eine lange Reise vor sich haben.

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