FTE-Aktionen im Bereich der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern
Die Europäische Kommission, GD XII, hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für FTE-Aktionen im Bereich der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern (TMR) (1994-1998) veröffentlicht. Die derzeitige Aufforderung bezieht sich auf Aktionsbereich 3 (Ausbildung durch Forschung) des TMR-Arbeitsprogramms. Drei Stipendienarten sind vorgesehen: - A. Ausbildungsstipendien: Ausbildungsstipendien sind für promovierte Wissenschaftler gedacht, die sich außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, und außerhalb des Landes, in dem sie ihren letzten Aufenthalt hatten, weiterbilden oder spezialisieren möchten. Als promovierter Wissenschaftler gilt ein Wissenschaftler mit einem Doktortitel oder entsprechendem Abschluß bzw. ein Forscher mit mindestens vier Jahren Vollzeittätigkeit in der Forschung nach einem Hochschulabschluß. Ausbildungsstipendien können auch an Wissenschaftler mit Hochschulabschluß ohne Promotion vergeben werden. Als Wissenschaftler mit Hochschulabschluß gilt der Inhaber eines Abschlußzeugnisses einer Universität oder gleichwertigen Hochschuleinrichtung, das den Inhaber dazu befähigt, unmittelbar, d.h. ohne Zwischenprüfung, eine Promotion zu beginnen oder einen entsprechenden Abschluß zu erwerben. Die Gemeinschaftsförderung wird bei promovierten Wissenschaftlern zwischen sechs Monaten und zwei Jahren und bei Wissenschaftlern mit Hochschulabschluß zwischen sechs Monaten und drei Jahren betragen. Sie umfaßt einen Zuschuß für den Wissenschaftler und einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastinstituts; - B. Rückkehrstipendien; Rückkehrstipendien sind vorgesehen für Wissenschaftler aus benachteiligten Regionen, die in eine benachteiligte Region des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, zurückkehren und dort Forschungsarbeiten durchführen möchten, und die: . Zwei volle Jahre lang ein Stipendium für promovierte Wissenschaftler aus dem vorliegenden Programm erhalten haben; oder . Mindestens zwanzig Monate lang als promovierte Wissenschaftler ein Stipendium aus dem Programm "Humankapital und Mobilität" erhalten haben. Die Gemeinschaftsförderung wird für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten einen Zuschuß für den Forscher und einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastinstituts umfassen; - C. Mobilitätsstipendien für anerkannte Forscher: Mobilitätsstipendien sind anerkannten Forschern insbesondere aus industrialisierten Regionen vorbehalten, die sich einem Forschungsteam in benachteiligten Regionen außerhalb des Landes, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen, anschließen möchten, um ihre Kenntnisse und Forschungerfahrungen weiterzugeben. Antragsteller für dieses Stipendium müssen eine mindestens achtjährige Vollzeittätigkeit in der Forschung im Anschluß an einen Hochschulabschluß vorweisen können. Die Gemeinschaftsförderung wird für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu einem Jahr einen Zuschuß für den Wissenschaftler und einen Beitrag zu den Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastinstituts umfassen. Einzelheiten zum Antragsverfahren (Informationspaket) und, im Falle der zurückbehaltenen Anträge, zu den Verträgen, die mit erfolgreichen Antragstellern abgeschlossen werden, können bei den Dienststellen der Kommission angefordert werden. Anforderungen des Informationspakets müssen Namen und vollständige Adresse (kein Postfach) enthalten.