Ausdehnung des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung
Die Europäische Kommission, GD XI, hat einen Aufruf veröffentlicht zur Einreichung von Vorschlägen für Pilotmaßnahmen zur Bestimmung und Untersuchung von Gebieten wirtschaftlicher Tätigkeit, auf die das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung ausgedehnt werden kann. Es sind die folgenden Prioritätsbereiche festgelegt worden: - Stromversorgung; - Gasversorgung; - Wasserversorgung; - Bau; - Groß- und Einzelhandel; - Verkehr; - Finanzdienste; - öffentliche Verwaltung; - Aktivitäten in den Bereichen Freizeit Kultur und Sport; - Bildung; - Tourismus. Die Ziele dieser Studien über Pilotmaßnahmen sind im einzelnen: - Bestimmung der spezifischen, außerhalb des gegenwärtigen EMAS-Anwendungsbereichs liegenden Tätigkeiten, auf die das System ausgeweitet werden könnte; - Bewertung der Bedeutung jeder Abteilung, Gruppe und Klasse sowie ausführlich begründete Ausschließung der spezifischen Tätigkeiten, bei denen aus irgendeinem Grund die Realisierung dieser Studie unnötig ist; - Realisierung einer vorläufigen Durchführbarkeitsstudie; - Analyse der ausgeführten Arbeiten im Bereich Umweltmanagement betreffend die festgelegten Tätigkeiten; - Bestimmung von Umweltangelegenheiten und den wichtigsten Problemen; - Durchführung von Versuchen in den festgelegten Tätigkeitsbereichen unter Anwendung der Anforderungen gemäß EMAS-Verordnung; - Ausarbeitung einer europaweit anwendbaren Methodik zu Unterstützung der Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS in den festgelegten Bereichen anwenden wollen; - Lieferung von Informationen für die Kommission, auf deren Grundlage die Erweiterung des EMAS-Anwendungsbereichs betrachtet werden kann, während der Revision der Verordnung Nr. 1836/93, die spätestens fünf Jahre nach deren Inkrafttreten stattfinden wird (spätestens bis 29. Juni 1998). Vorschläge können von jeder natürlichen und juristischen Person eingereicht werden; Projekte mit kommerziellen Zielen oder Projekte, die am 15. März 1996 bereits angelaufen sind, werden jedoch nicht zur finanziellen Unterstützung ausgewählt werden. Projekte, die einen transnationalen geographischen Bereich abdecken, werden bevorzugt werden. Die zu vergebende finanzielle Unterstützung wird 20 % - 60 % der voraussichtlichen Ausgaben ausmachen und wird voraussichtlich zwischen 20.000 ECU und 100.000 ECU betragen.