Arbeitsbeschaffung mit Hilfe der Strukturfonds
Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Richtlinien darüber aufgestellt, wie die Strukturfonds der EU mehr für die Arbeitsbeschaffung innerhalb der Europäischen Union tun können. Mehr Investitionen in Humanressourcen, bessere Hilfsdienste für Unternehmen, Unterstützung technologischer Innovationen und eine Umorganisation von Arbeit und Arbeitszeit zählen zu den Elementen, die als notwendig erachtet werden, um den Strukturfonds eine beschäftigungsintensivere Perspektive zu verleihen. Zu den konkreten Vorschlägen der Kommission gehören zum einen die Bereitstellung der aus den jährlichen Inflationsbereinigungen stammenden Mittel (5 Milliarden ECU in der Zeit von 1994-1999) für Beschäftigungsmaßnahmen und zum anderen die Errichtung sogenannter "territorialer Partnerschaften für Beschäftigung" auf dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Darüber hinaus hat die Kommission die folgenden Ziele aufgestellt, damit das Arbeitsbeschaffungspotential der Strukturfonds voll genutzt werden kann: - Betonung nicht materieller Investitionen: Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, von Qualitätsdienstleistungen kleiner Betriebe sowie einer kontinuierlichen Verbesserung der Humanressourcen bildet einen unerläßlichen Beitrag zur Verbreitung und Entwicklung neuer Technologien und Verfahren und somit zur langfristigen Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum; - Steigerung des Beschäftigungsinhalts des Wirtschaftswachstums: Das bedeutet, daß die Verbindung zwischen Wachstum und Beschäftigung durch folgende Vorgehensweisen systematisch vertieft werden muß: . Explizite Anerkennung der Beschäftigungs- und Humanressourcendimension bei Finanzierung produktiver Investitions- und Infrastrukturprojekte; . Zunehmende Betonung integrierter lokaler und ländlicher Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen, um bestehende und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern; . Angemessene Beachtung eines nachhaltigeren Wachstums bei umweltbezogenen Produkten und Dienstleistungen; . Eindeutige Förderung einer dynamischeren Organisation von Arbeit und Arbeitszeit während des gesamten Arbeitslebens; - Entwicklung in Richtung einer Solidaritätswirtschaft; - Nutzung der partnerschaftlichen Vereinbarungen im Kontext der strukturellen Beihilfe.