Skip to main content
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-25

Article available in the following languages:

DE EN FR

Die Kommission schlägt gemeinsamen Rahmen für allgemeine Genehmigungen und Einzelgenehmigungen zur Telekommunikation vor

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zu einem gemeinsamen Rahmen für allgemeine Genehmigungen und Einzelgenehmigungen auf dem Gebiet von Telekommunikationsdiensten veröffentlicht. Die vorgeschlagene Richtlinie würde die Mitgliedstaaten dazu verpf...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zu einem gemeinsamen Rahmen für allgemeine Genehmigungen und Einzelgenehmigungen auf dem Gebiet von Telekommunikationsdiensten veröffentlicht. Die vorgeschlagene Richtlinie würde die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, über dazu beauftragte nationale Aufsichtsbehörden offene und transparente Verfahrensweisen zur Erteilung allgemeiner Genehmigungen für den Betrieb öffentlicher Telekommunikationsdienste innerhalb ihres Hoheitsbereichs anzuwenden. In dem Vorschlag sind die Dienstleistungen umrissen, die von allgemeinen Genehmigungen erfaßt würden sowie die Bedingungen, die mit derartigen Genehmigungen verbunden wären. Der Vorschlag würde darüber hinaus die Anwendung von Einzelgenehmigungen, welche Trägern von allgemeinen Genehmigungen gewährt werden, auf folgende Zwecke beschränken: - Zugang zu spezifischen Funkfrequenzen zu geben; - Zugangsrechte bezüglich Grund und Boden zu vermitteln; - Rechte zur Bereitstellung von Infrastruktur zwischen der Gemeinschaft und Drittländern zu vermitteln; - Auflagen hinsichtlich der obligatorischen Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen zu machen; - Auflagen in bezug auf das Wettbewerbsrecht zu machen, wenn der Genehmigungsträger über beträchtliche Marktmacht verfügt; Der Vorschlag sieht vor, daß die Mitgliedstaaten die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten zwischen Mitgliedstaaten soweit wie möglich durch Koordinierung und Harmonisierung von Genehmigungsverfahren vereinfachen. Die Kommission will Schritte ergreifen, eine Art 'Supermarkt'-System einzuführen, das zur Bearbeitung von Genehmigungsanträgen für den Betrieb von Telekommunikationsdiensten innerhalb der Gemeinschaft dienen soll. Die Europäische Kommission würde bei der Auswertung der zu unternehmenden Maßnahmen von einem beratenden Ausschuß, dem Telekommunikationsausschuß der Europäischen Union, unterstützt, der sich aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden zusammensetzt und dessen Vorsitz von einem Vertreter der Kommission geführt wird. Der Vorschlag würde bestehende Genehmigungen ungültig machen, die bis zum 1. Januar 1999 nicht mit den Bestimmungen der Richtlinie in Einklang gebracht worden sind, mit Ausnahme von Fällen, für die die Kommission dem jeweiligen Mitgliedstaat einen Aufschub gewährt.