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Zusammenarbeit EU/Kanada im Bereich Hoch- und Fachschulbildung

Die Europäische Kommission hat einen zweiten Aufruf zur Unterbreitung von Vorschlägen für das Programms der Europäischen Gemeinschaft und Kanadas für die Zusammenarbeit im Bereich der Hoch- und Fachschulbildung veröffentlicht. Dieser Aufruf von Vorschlägen bezieht sich auf in...

Die Europäische Kommission hat einen zweiten Aufruf zur Unterbreitung von Vorschlägen für das Programms der Europäischen Gemeinschaft und Kanadas für die Zusammenarbeit im Bereich der Hoch- und Fachschulbildung veröffentlicht. Dieser Aufruf von Vorschlägen bezieht sich auf innovative gemeinsame Projekte, die von Konsortien aus Hochschul- und Fachschulinstitutionen und anderen relevanten Organisationen auf beiden Seiten des Atlantiks durchgeführt werden. Die Ziele des Kooperationsprogramms sollen durch Förderung einer Reihe von innovativen, studentenbezogenen kooperativen Maßnahmen im Bereich Hoch- und Fachschulbildung zwischen den unterschiedlichen Regionen der Europäischen Gemeinschaft und Kanadas erreicht werden, die als gemeinsame Projekte von Konsortien der Europäischen Gemeinschaft und Kanadas durchgeführt werden. Im ersten Jahr sollen höchstens zwölf Originalprogramme unterstützt werden, die sich im wesentlichen nur durch multilaterale Gruppen durchführen lassen. Jedes gemeinsame Konsortium muß auf jeder Seite mindestens drei aktive Partner beteiligen. Davon müssen auf jeder Seite wenigstens zwei Partner Einrichtungen im Hoch- und Fachschulbereich in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bzw. verschiedener Provinzen Kanadas sein. Obwohl es sich bei dem dritten und bei weiteren Partnern nicht um Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen handeln muß, ist die Finanzierung des Programms nur für die akademischen bzw. Bildungsanstalten in jedem Konsortium bestimmt. Frühere Erfahrungen als Partner in einem Bildungs- und Ausbildungsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (z.B. ERASMUS, COMETT, TEMPUS; PETRA, FORCE) ist für den leitenden Partner eines EU/kanadischen Konsortiums Vorbedingung. Von Konsortien wird die Verfolgung einer zusammenhängenden Strategie erwartet, und keine Entwicklung differenzierter Einzelaktivitäten. Ein wichtiges Element für jedes Konsortium (abgesehen von seltenen, begründeten Ausnahmen) liegt in der Mobilität der Studenten. Transatlantische , förderungsfähige Aktivitäten sind: - Entwicklung oder organisatorische Rahmenarbeiten bezüglich Studentenmobilität einschließlich Unterstützung beim Berufseinstieg, die eine geeignete sprachliche Vorbereitung und volle akademische Anerkennung bieten; - Strukturierter Austausch von Studenten, Lehrkräften, Ausbildern und Verwaltungspersonal in Hoch- und Fachschuleinrichtungen einschließlich geeignete Unterstützung beim Berufseinstieg; - Gemeinsame Entwicklung neuer Studienpläne, Lehrmaterialien, Methoden und Modelle, darunter auch solche, die neue Bildungstechniken nutzen; - Kurze Intensivprogramme über mindestens drei oder vier Wochen; - Lehraufgaben als integraler Bestandteil des Studienplans in einer Partnereinrichtung; - Andere innovative Projekte, einschließlich der Nutzung neuer Techniken und Fernstudien, die darauf gerichtet sind, die Qualität und Kosteneffizienz transatlantischer Zusammenarbeit in der Hoch- und Fachschulbildung zu verbessern. Erfolgreiche Konsortien erhalten Unterstützung über einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Die Unterstützung ist als Starthilfe für die Durchführung gemeinsamer innovativer Projekte zu betrachten, die innerhalb von drei Jahren abgeschlossen oder die nach ihrer Einleitung ohne weiterführende Programmunterstützung fortgeführt werden können. Antragsteller aus der Europäischen Gemeinschaft erhalten weitere Unterlagen bei: Europäische Kommission GD XXII - Allgemeine und Berufsbildung und Jugend 200 rue de la Loi B-1049 Brussels Fax +32-2-2955719 oder den "Europa" Server des World Wide Web unter: GD XXII-Programme(öffnet in neuem Fenster); - Die Hauptbüros der Kommission in den Mitgliedstaaten; - Die nationalen Stellen für das SOCRATES/ERASMUS-Programm und die nationalen Koordinierungsstellen für LEONARDO DA VINCI in jedem Mitgliedstaat;

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