Kulturförderung durch die Europäischen Gemeinschaft
Die Europäische Kommission hat im Anschluß an die kürzliche Verabschiedung von KALEIDOSCOPE, dem neuen Programm der Europäischen Gemeinschaft zur Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten mit europäischer Dimension, eine Aufforderung zur Abgabe von Anträgen auf finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft für im Jahre 1996 beginnende kulturelle Projekte und Veranstaltungen veröffentlicht. Das Programm zielt darauf ab, künstlerisches und kulturelles Schaffen im Wege der Zusammenarbeit zu unterstützen sowie die Kenntnis und Verbreitung der Kultur und des kulturellen Lebens der europäischen Völker durch Unterstützung kultureller Aktivitäten mit europäischer Dimension zu fördern. Die spezifischen Ziele von KALEIDOSCOPE lauten wie folgt: - Förderung künstlerischer Aktivitäten mit europäischer Dimension; - Unterstützung innovativer Kulturprojekte, die von europäischen Partnern aus mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten durchgeführt werden; - Beitrag zur Entwicklung beruflicher Fähigkeiten von Künstlern und sonstigen Akteuren des Kultursektors; - Beitrag zur wechselseitigen Kenntnis europäischer Kulturen. Das KALEIDOSCOPE-Programm umfaßt zwei Aktionen, im Rahmen derer Anträge eingereicht werden können: - Aktion 1: Unterstützung von gemeinschaftlich oder in Netzwerken durchgeführten Kulturveranstaltungen und -projekten. Das Programm steht kulturellen und künstlerischen Projekten offen, die gemeinschaftlich von Kulturnetzwerken oder von Organisationspartnerschaften aus mindestens drei Mitgliedstaaten veranstaltet werden und darüber hinaus Teilnehmer aus mindestens drei Mitgliedstaaten einbeziehen; - Aktion 2: Umfangreiche Aktionen europäischer Zusammenarbeit. Diese selbständige Aktion bietet Unterstützung für bedeutende, breit angelegte, qualitativ anspruchsvolle Projekte mit europäischer Dimension und großer kultureller und sozioökonomischer Wirkung. Diese Aktion steht kulturellen und künstlerischen Projekten der gleichen Art und unter den gleichen Bedingungen wie unter Aktion 1 dargestellt offen; sie müssen jedoch gemeinschaftlich von kulturellen Netzwerken oder kulturellen Koorganisatoren aus mindestens vier Mitgliedstaaten veranstaltet werden und Teilnehmer aus mindestens vier Mitgliedstaaten einbeziehen. (Kulturveranstaltungen, die zum Europatag am 9. Mai organisiert werden, kommen für Unterstützung im Rahmen dieser Aktion in Betracht. In diesem Fall müssen die Projekte Koveranstalter und Teilnehmer aus mindestens drei Mitgliedstaaten einbeziehen.) Die folgenden Projekte sind im Rahmen dieses Programms nicht förderungsfähig: - Projekte, die nicht im Jahre 1996 beginnen; - Projekte in Bereichen, die von anderen Gemeinschaftsaktivitäten auf dem Gebiet der Kultur abgedeckt werden; - Projekte für kulturelle Zusammenarbeit zwischen Regionen eines einzelnen Mitgliedstaates oder Projekte rein nationaler oder bilateraler Art; - Herstellung von Materialien und Publikationen zu kommerziellen Zwecken; - Investitionen oder Betriebskosten von Organisationen, die keinen integralen Bestandteil des fraglichen Projektes darstellen. Projekte müssen andere Finanzierungsquellen vorweisen. Für die Mehrzahl der Projekte und Veranstaltungen darf die finanzielle Unterstützung von seiten der Gemeinschaft im Rahmen des KALEIDOSCOPE-Programms 25 % der Gesamtkosten des betreffenden Projektes bzw. einen Betrag von 50 000 ECU nicht überschreiten. Der Zuschuß wird zunächst für ein Jahr gewährt, kann aber auf maximal drei Jahre ausgedehnt werden. Vorschläge, die die im folgenden dargestellten Kriterien erfüllen, haben die besten Chancen zur Annahme: - hervorragende kulturelle und künstlerische Qualität; - Förderung des künstlerischen Schaffens; - Förderung des kulturellen Austauschs; - tatsächlicher Zugewinn auf Gemeinschaftsebene; - Aufbau einer dauerhaften Zusammenarbeit; - innovativer oder exemplarischer Charakter; - Förderung des Zugangs zu Kultur; - potentielle sozioökonomische Auswirkungen; - Evaluierungsmöglichkeit nach Abschluß des Projektes.