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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Santer bekräftigt erneut das Engagement der EU auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

In seiner Rede vom 19. April 1996 in Moskau am Vorabend des Gipfels für nukleare Sicherheit bekräftigte Herr Jaques Santer, der Präsident der Europäische Kommission, erneut das Engagement der EU bei der Unterstützung von Programmen, die die Sicherheit nuklearer Einrichtungen i...

In seiner Rede vom 19. April 1996 in Moskau am Vorabend des Gipfels für nukleare Sicherheit bekräftigte Herr Jaques Santer, der Präsident der Europäische Kommission, erneut das Engagement der EU bei der Unterstützung von Programmen, die die Sicherheit nuklearer Einrichtungen in Mittel- und Osteuropa (MOE) und den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) der früheren Sowjetunion garantieren. Herr Santer stellte fest, daß die EU den bei weitem größten Beitrag zu dem 1992 ins Leben gerufenen allgemeinen Programm zur Unterstützung der MOE- und NUS-Staaten bei der Verbesserung der Sicherheit nuklearer Installationen geleistet hat. Er betonte jedoch, daß die nukleare Sicherheit in den östlichen Ländern am 10. Jahrestag des Tschernobyl-Unfalls für die internationale Gemeinschaft weiterhin von Belang ist. Sowohl das PHARE- als auch das TACIS-Programm der EU, die jeweils Unterstützung für die MOE- und NUS-Staaten zur Verfügung stellen, beinhalten Hilfsprogramme für nukleare Sicherheit. Die gesamte, in der Zeit von 1992 bis 1995 im Rahmen dieser Programme zur Verfügung gestellte finanzielle Unterstützung belief sich auf 555 Mio. ECU. 132 Mio. ECU wurden an die PHARE-Länder und 432 Mio. ECU an die TACIS-Länder gezahlt. Diese Finanzhilfe hat sich auf die folgenden Prioritätsbereiche konzentriert: - Betriebssicherheit/Vorortmaßnahmen; - Konstruktionssicherheit; - Unterstützung der Sicherheitsbehörden. Darüber hinaus hat die EU durch die im Rahmen von TACIS und Euratom bestehenden Dahrlehensmöglichkeiten bis zu 500 Mio. ECU für den 1994 ins Leben gerufenen G7-Aktionsplan für den Energiesektor der Ukraine bereitgestellt. Zu den Maßnahmen im Rahmen dieses Plans gehören die Stillegung der Betriebseinheiten 1 - 3 von Tschernobyl und die Fertigstellung von zwei neuen Reaktoren, Rovno 4 und Khmelnitsky 2. Der Plan erstreckt sich darüber hinaus auch auf nichtnukleare Energieprojekte, einschließlich Energiesparmaßnahmen.

Länder

Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Belarus, Tschechien, Estland, Georgien, Ungarn, Kirgisistan, Kasachstan, Litauen, Lettland, Moldau, Mongolei, Polen, Rumänien, Russland, Slowenien, Slowakei, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan