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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Stellungnahmen des WSA zu Telekommunikations- sowie Sicherheits- und Gesundheitsvorschlägen

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß der Europäischen Union hat zwei Stellungnahmen zu Vorschlägen der Kommission für Rechtsvorschriften in den Bereichen von Telekommunikation sowie Sicherheit und Gesundheit veröffentlicht. Die Stellungnahmen lauten wie folgt: - Vorschlag für...

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß der Europäischen Union hat zwei Stellungnahmen zu Vorschlägen der Kommission für Rechtsvorschriften in den Bereichen von Telekommunikation sowie Sicherheit und Gesundheit veröffentlicht. Die Stellungnahmen lauten wie folgt: - Vorschlag für eine Richtlinie über die Zusammenschaltung in der Telekommunikation zur Gewährleistung des Universaldienstes und der Interoperabilität durch Anwendung der Grundsätze für einen offenen Netzzugang (ONP): Der Ausschuß begrüßte den Vorschlag, äußerte jedoch Bedenken im Hinblick auf eine unzureichende Unterscheidung der Begriffe Zusammenschaltung und Interoperabilität, die seiner Meinung nach zu unterschiedlich sind, um gemeinsam behandelt zu werden. Der Ausschuß forderte die nicht diskriminierende Anwendung fairerer Wettbewerbsregel auf alle - sowohl neue als auch auf bereits im Markt befindliche - Betreiber. Darüber hinaus war der Ausschuß der Ansicht, daß Universaldienst" noch einer angemessenen Definition bedarf und daß eine Querverbindung zu dem Begriff Grunddienst" hergestellt werden muß. - Vorschlag für eine Richtlinie über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können: Der Ausschuß begrüßte die Tatsache, daß der Vorschlag nach ausgiebigen Konsultationen mit den Sozialpartnern erarbeitet worden ist. Darüber hinaus befindet sich die vorgeschlagene Richtlinie, insofern sie die Umsetzung den Mitgliedstaaten überläßt und eine relativ kurze Übergangszeit für die Minimalanforderungen beinhaltet, vollkommen in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Ausschusses und der Normierungsgremien.

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