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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Rat ratifiziert Kooperationsabkommen zwischen EG und Nepal

Der EU-Ministerrat hat das am 20. November 1995 unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Nepal ratifiziert. Es trat am 1. Juni 1996 in Kraft. Ziel des Abkommens ist der Ausbau und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EG u...

Der EU-Ministerrat hat das am 20. November 1995 unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Nepal ratifiziert. Es trat am 1. Juni 1996 in Kraft. Ziel des Abkommens ist der Ausbau und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EG und Nepal in den folgenden Bereichen: - beiderseitiger Handel und Investitionen; - Unterstützung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Nepal; - Förderung der wirtschaftlichen, technischen und kulturellen Beziehungen im beiderseitigen Interesse; - Förderung des Umweltschutzes und der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen; - Unterstützung Nepals bei der Entwicklung seines Handelspotentials unter Berücksichtigung seiner Binnenlage. Zu den in dem Abkommen erwähnten speziellen Bereichen der Zusammenarbeit gehören Wissenschaft und Technologie, Energie, Rechte am geistigen Eigentum, Drogenbekämpfung sowie Landwirtschaft. Um das ordnungsgemäße Funktionieren und die ordnungsgemäße Durchführung des Abkommens sicherzustellen, wird ein aus Vertretern beider Seiten bestehender Gemischter Ausschuß eingesetzt, der die Prioritäten für die Maßnahmen festlegen wird. Das Abkommen wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen.

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