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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Zuschüsse zur Forschungsausbildung im Rahmen des BIOTECH II-Programms

Die Europäische Kommission, GD XII, hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für vorbereitende, begleitende und unterstützende Maßnahmen im Rahmen des spezifischen FTE-Programms auf dem Gebiet der Biotechnologie (BIOTECH II)(1994-1998) veröffentlicht. Diese Aussc...

Die Europäische Kommission, GD XII, hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für vorbereitende, begleitende und unterstützende Maßnahmen im Rahmen des spezifischen FTE-Programms auf dem Gebiet der Biotechnologie (BIOTECH II)(1994-1998) veröffentlicht. Diese Ausschreibung bezieht sich auf Maßnahmen zur Forschungsausbildung mit dem Ziel der qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung der Humanressourcen innerhalb der Gemeinschaft und den mit dem FTE-Programm assoziierten Ländern durch Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern. Teilnehmer an dieser Aktion sind promovierte bzw. entsprechend qualifizierte Forscher, die sich in einem Fremdland weiterbilden oder spezialisieren möchten einerseits, sowie die als Gastgeber fungierenden Forschungseinrichtungen andererseits. Forscher müssen Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft oder eines assoziierten Staates sein. Die Forschungseinrichtungen müssen juristische Personen mit Standort in der Gemeinschaft oder einem assoziierten Land sein und über die Kapazität zur Forschungsausbildung verfügen. Bei der Durchführung der Arbeiten gelten die allgemeinen Regeln für Stipendien für die Forschungsausbildung gemäß den Zielen des BIOTECH II-Programms. Drei Typen von Stipendien werden angeboten: - Ausbildungsstipendien: Diese Stipendien gelten auschließlich für die höhere Berufsbildung nach dem Hochschulabschluß bzw. für postdoktorale Studien sowie für Kandidaten, die außerhalb ihres eigenen Landes oder des Landes ihres Wohnsitzes eine Ausbildung erhalten oder sich spezialisieren wollen. Als Kandidaten für postdoktorale Forschung kommen promovierte Forscher oder Forscher mit einer entsprechenden Qualifikation in Frage, oder Kandidaten mit wenigstens vier Jahren Forschungserfahrung nach dem Hochschulabschluß. Kandidaten für die Forschungsausbildung nach dem Hochschulabschluß sind Forscher mit Universitätsabschluß oder einer entsprechenden Hochschulqualifikation, die die Zulassung des Inhabers zu einem Studiengang für die Promotion oder eine entsprechenden Qualifikation erlaubt. Die Unterstützung durch die Gemeinschaft erfolgt in Form eines Stipendiums sowie durch die Bezuschussung der Forschungs- und Verwaltungskosten des Gastgeberinstituts für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren; - Rückkehrstipendien: Rückkehrstipendien sind Forschern aus weniger begünstigten Regionen vorbehalten, die nach ihrer Rückkehr Forschung in einer weniger begünstigsten Region ihres Ursprungslandes betreiben möchten. Sie müssen wenigstens zwei Jahre lang Inhaber eines Stipendiums für postdoktorale Studien im Rahmen dieses oder eines früheren spezifischen Programms für Biotechnologie gewesen sein. Die gemeinschaftliche Unterstützung erfolgt in Form eines Stipendiums für den Forscher und einer Bezuschussung des Kostenaufwands des Gastgeberinstituts für Forschung und Management für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten; - Mobilitätsstipendien für erfahrene Forscher: Diese Stipendien sind erfahrenen Forschern vorbehalten, die den Nachweis über eine ganzzeitige Forschungstätigkeit von mindestens acht Jahren nach dem Hochschulabschluß nachweisen. Die gemeinschaftliche Unterstützung erfolgt in Form eines Stipendiums für den Forscher und einer Bezuschussung des Kostenaufwands des Gastgeberinstituts für Forschung und Management für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu einem Jahr. Das Arbeitsprogramm, das Informationspaket für die Ausarbeitung von Vorschlägen und ein Exemplar des mit den Gastgeberinstituten abzuschließenden Modellvertrags können bei der Kommission angefordert werden. Auf Anforderung wird auch eine Beschreibung der im Rahmen früherer, verbundener Programme durchgeführten Arbeiten zur Verfügung gestellt.

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