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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Maßnahmen für Personen mit Alzheimer-Krankheit

Die Europäische Kommission, GD V, hat zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf Maßnahmen für Personen mit Alzheimer-Krankheit sowie für deren Pflegepersonal aufgefordert. Die Kommission bittet um Unterbreitung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung für zeitlich beg...

Die Europäische Kommission, GD V, hat zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf Maßnahmen für Personen mit Alzheimer-Krankheit sowie für deren Pflegepersonal aufgefordert. Die Kommission bittet um Unterbreitung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung für zeitlich begrenzte Projekte. Diese Projekte sind zur Verbreitung der besten Verfahrensweisen und innovativer Ansätze bestimmt sowie zur Anregung und Unterstützung durch Informations- und Erfahrungsaustausch und zur Ausbildung. Aufgrund der komplexen Beschaffenheit des betreffenden Phänomens, insbesondere hinsichtlich Diagnose, werden auch Vorschläge bezüglich neurodegenerativer Krankheiten im allgemeinen Sinne untersucht. Interessierte Personen, Institute und andere Organisationen werden aufgefordert, Vorschläge für Maßnahmen im Hinblick auf Personen mit neurodegenerativen Krankheiten sowie bezüglich deren Haushaltshilfen und/oder freiwilligen Helfern für folgende Gebiete einzureichen: Zusammenstellung von Daten und Erhebungen, Analysen und Strategien, insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Alzheimer-Krankheit und anderen neurodegenerativen Krankheiten; - Prophylaxe . Information der Öffentlichkeit und spezifischer Gruppen; . Förderung von Gesundheit und Gesundheitserziehung; . Förderung der Ausbildung von Gesundheitsfachleuten sowie des informellen Pflegepersonals; . Frühdiagnose und Reihenuntersuchung; - Studien und Erfahrungsaustausch hinsichtlich Pflege- und Unterstützungsmaßnahmen für Familien und anderes Pflegepersonal; - Verbreitung der besten Verfahrensweisen und Anregung der Einrichtung von Unterstützungsstrukturen. Diese Liste ist nicht als erschöpfend sondern lediglich als wegweisend zu sehen. Vorschläge in anderen Bereichen können ebenfalls in Betracht gezogen werden. Die Maßnahmen müssen transnationaler Art sein, d.h. die Teilnahme von mindestens zwei Mitgliedstaaten umfassen und einen Mehrwert für die Gemeinschaft beinhalten. Der Kommission steht für das Haushaltsjahr 1996 ein Betrag von ECU 5 Mio. zur Verfügung. Der finanzielle Beitrag der Kommission zu ausgewählten Projekten darf 70% des Gesamtbudgets der vorgeschlagenen Maßnahme nicht überschreiten.

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