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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Partnerschaftliche Veranstaltungen und kooperative Aktionen im audiovisuellen Bereich

Die Europäische Kommission, GD X, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionen veröffentlicht, die im Jahre 1997 in den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet partnerschaftlich durchgeführter Veranstaltungen im audiovisuellen Bereich stattfinden sollen. Finanzielle U...

Die Europäische Kommission, GD X, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionen veröffentlicht, die im Jahre 1997 in den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet partnerschaftlich durchgeführter Veranstaltungen im audiovisuellen Bereich stattfinden sollen. Finanzielle Unterstützung wird für Projektvorschläge in den folgenden Bereichen gewährt: - Unterstützung von in Partnerschaft durchgeführten audiovisuellen Veranstaltungen. Bei dieser Aktion sind ausschließlich Veranstaltungen zugelassen von Betreibern aus mindestens drei Mitgliedstaaten (oder aus mindestens einem assoziierten Land und zwei Mitgliedstaaten) oder von Betreibern, die europäischen audiovisuellen Netzen angehören: . Filmfestivals oder Festivals audiovisueller Programme (Zeichentrick-, Dokumentar-, Spiel-, Kurzfilme oder abendfüllende Filme). In diesem Zusammenhang werden ausschließlich Festivals berücksichtigt, die mindestens 70 % europäischer Werke aus mindestens fünf Mitgliedstaaten in ihr Programm aufnehmen. Besondere Aufmerksamkeit wird solchen Festivals zugedacht, die in Regionen organisiert werden, in denen Veranstaltungen dieser Art eher eine Seltenheit sind, und die durch ihr Programm Werke aus Mitgliedstaaten oder Regionen mit geringer audiovisueller Produktionskapazität und Werke junger europäischer Künstler fördern; . Veranstaltungen für schöpferische Werke, welche die neuen Bildtechniken anwenden. Diese Aktion betrifft Veranstaltungen, deren Programm insbesondere auf fortgeschrittenen Schaffungstechniken in Bereichen wie Zeichentrickfilm, Computergrafik oder Multimedia beruht. In diesem Rahmen werden ausschließlich Veranstaltungen berücksichtigt, die zum größten Teil Werke von europäischen Künstlern vorstellen; - Unterstützung der Maßnahmen zur Zusammenarbeit zwischen europäischen audiovisuellen Veranstaltungen. Die Kommission beabsichtigt, einer sehr begrenzten Anzahl von Projekten mit europäischer Dimension ihre Unterstützung zu gewähren; dabei handelt es sich um solche Projekte, die den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen audiovisuellen Festivals, die Entwicklung von Netzen audiovisueller Festivals sowie die Ausarbeitung gemeinsamer Vorgehensweisen zur Förderung der europäischen Werke und ihrer Verbreitung ermöglichen. Sie müssen unter Teilnahme von Veranstaltungen aus mindestens acht Mitgliedstaaten oder mindestens drei assoziierten Staaten und sechs Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Die Projekte müssen über einen ausgewogenen Finanzierungsplan verfügen und auf verschiedene öffentliche oder private Finanzierungsquellen gestützt sein. Im Rahmen der Aktion 1 kann der von der Kommission gewährte finanzielle Beitrag 25 % der Kosten der veranschlagten Operation nicht übersteigen, bzw. 50 % im Rahmen der Aktion 2.

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