Kommission strebt Verbindung zwischen EG Warenzeichen und dem internationalen Warenzeichensystem WIPO an
Auf Anregung von Herrn Mario Monti, dem für den Binnenmarkt zuständigen Kommissar, sind zwei Vorschläge bezüglich einer Verbindung des Warenzeichensystems der Gemeinschaft mit dem internationalen Eintragungssystem für Warenzeichen WIPO (World Intellectual Property Organization; Weltorganisation für geistiges Eigentum) durch die Europäischen Kommission unterbreitet worden. Bei Realisierung der Vorschläge würden Warenzeichen durch einen einzigen Antrag nicht nur in der gesamten EU sondern auch in denjenigen Staaten (wie z.B. China) geschützt, die das Madrider Protokoll über internationale Eintragung von Warenzeichen unterzeichnet haben. Der erste Vorschlag bezieht sich auf den Beitritt der Gemeinschaft zum Madrider Protokoll, und der zweite enthält die notwendigen Bestimmungen, die diesen Beitritt durch einen Nachtrag zur Verordnung Nr. 40/94 des Rats über Warenzeichen der Gemeinschaft rechtskräftig machen. Durch die Vorschläge wird es Firmen in der Gemeinschaft einerseits ermöglicht, wertvolle Warenzeichen auf weniger bürokratischem Wege schützen zu lassen, während sie andererseits dadurch angeregt werden, mit Drittländern in dem Bewußtsein Handel zu treiben, daß ihre Warenzeichen geschützt sind. Bisher haben neun Staaten das Madrider Protokoll unterzeichnet, d.h. China, Kuba, Dänemark, Finnland, Deutschland, Norwegen, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich. Ferner sind alle EWR Vertragspartner gemäß dem in Porto am 2. Mai 1992 unterzeichneten EWR Vertrag zur Einhaltung des Madrider Protokolls verpflichtet. Die von der Gemeinschaft mit den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie bestimmten Republiken der früheren UdSSR abgeschlossenen Verträge sehen außerdem vor, daß diese Staaten dem Protokoll beitreten. Die Vorschläge der Kommission liegen zur Zeit dem Rat zur Genehmigung vor.