Subventionen für Kooperativen, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine und Stiftungen
Die Europäische Kommission, GD XXIII, hat einen Aufruf zur Unterbreitung von Vorschlägen für Aktionen im Rahmen ihres vorgeschlagenen mehrjährigen Arbeitsprogramms für Kooperativen, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine und Stiftungen in der Gemeinschaft veröffentlicht. Dieses Programm wird nach seiner offiziellen Annahme für 1997 voraussichtlich einen Haushalt von 2,5 Mio. ECU aufweisen. Die Kommission führt zur Zeit eine vorbereitende Aktion mit übernationalem und innovativem Charakter und folgenden Zielstellungen aus: - A) Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Leistungsfähigkeit der Kooperativen, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine und Stiftungen, insbesondere im Hinblick auf Dynamik und Unternehmergeist, zur Förderung der Beschäftigung, der lokalen Entwicklung, der sozialen Innovation, des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes sowie der Teilnahme der Bürger durch Partnerschaft und übernationale Zusammenarbeit; - B) Verbesserung des Umfeldes der Kooperativen, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine und Stiftungen, insbesondere im Hinblick auf ihre Finanzierung, die juristischen Aspekte, das Steuerwesen, technische Neuerungen, die Forschung, die Ausbildung und ihre Fähigkeit zur Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen. In diesem Rahmen beabsichtigt die Kommission, sich an der Finanzierung von Projekten zu beteiligen, die mit den obengenannten Prioritäten und den Inhalten des vorgeschlagenen mehrjährigen Arbeitsprogramms in Einklang stehen. Folgende Teilnehmer sind für die Abgabe eines Projektes oder für die Teilnahme als Partner zugelassen: - Kooperativen, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine, Stiftungen und ähnliche Organisationen der Europäischen Gemeinschaft und ihre Vereinigungen und/oder Verbände auf nationaler und europäischer Ebene; - Organisationen und Einzelpersonen der Europäischen Gemeinschaft, die bereits eine gründliche Erfahrung auf dem Gebiet der Beratung und Betreuung der fraglichen Unternehmen haben und den Nachweis ihrer Kompetenz erbringen können.