PHARE - Dienstleistungs-Ausschreibung über das Web
Ab jetzt erscheinen Angaben über im Rahmen des PHARE-Programms für die Mittel- und Osteuropäischen Länder ausgeschriebene Verträge auch im Web (Europa-Server). Wegen der oft sehr knappen Termine für die Einreichung solcher Dienstleistungsangebote erfolgt sogar keine Veröffentlichung mehr im Amtsblatt, wie dies bei anderen PHARE-Ausschreibungen für Lieferungen und Leistungen der Fall ist, sondern nur noch im Web. Der Zuschlag erfolgt nach einem beschränkten Ausschreibungsverfahren. Unternehmen müssen die Aufnahme in die Auswahlliste für jeden ausgeschriebenen Vertrag beantragen. Außerdem müssen Unternehmen auf den zentralen Beraterverzeichnissen der PHARE- und TACIS-Programme stehen. Unternehmen, die für einen spezifischen Vertrag anbieten möchten, müssen ihr Interesse unter Verwendung des PHARE-Formulars "Interessensbekundung" anmelden. Dieses findet sich ebenfalls im Web. Diese Verfahren sind noch relativ neu und werden zunächst nur auf Verträge angewandt, die vom PHARE-Dienst in Brüssel bearbeitet werden. Bis November 1996 soll die Erweiterung auf Verträge erfolgen, die von den Programm-Managementstellen in den Partnerländern abgewickelt werden, und bis 1997 wird mit Abwicklung aller PHARE-Dienstleistungsverträge auf diesem Weg gerechnet.
Länder
Albanien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei