Richtlinie über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Der Ministerrat der Europäischen Union hat den Text von Richtlinie 96/61/EG bezüglich integrierter Vermeidung und Verhinderung der Umweltverschmutzung veröffentlicht, die am 24. September 1996 verabschiedet wurde. Der Zweck der Richtlinie besteht darin, die integrierte Verhinderung und Eindämmung der sich aus industriellen Aktivitäten ergebenden Umweltverschmutzung zu erzielen. Die Mitgliedstaaten sind gehalten durch Vergabe von Lizenzen sicherzustellen, daß Betreiber industrieller Anlagen angemessene Maßnahmen treffen, um die Umweltverschmutzung zu verhindern oder zu bekämpfen. Mit der Richtlinie wird bezweckt, Emissionen in Luft, Wasser und Boden zu verhindern, um ein hohes Maß an Schutz für die Umwelt gemeinhin zu erhielen. Die von der Richtlinie erfaßten und im Anhang aufgeführten industriellen Aktivitäten sind u.a.: Energie; Metalle; Mineralstoffe, Chemikalien und Abfallbewirtschaftung. Ein weiterer Anhang enthält eine Liste der umweltbelastenden Stoffe, die bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie zu berücksichtigen sind.