Skip to main content
Weiter zur Homepage der Europäischen Kommission (öffnet in neuem Fenster)
Deutsch de
CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-25

Article available in the following languages:

DE EN FR

Richtlinie über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Der Ministerrat der Europäischen Union hat den Text von Richtlinie 96/61/EG bezüglich integrierter Vermeidung und Verhinderung der Umweltverschmutzung veröffentlicht, die am 24. September 1996 verabschiedet wurde. Der Zweck der Richtlinie besteht darin, die integrierte Verhin...

Der Ministerrat der Europäischen Union hat den Text von Richtlinie 96/61/EG bezüglich integrierter Vermeidung und Verhinderung der Umweltverschmutzung veröffentlicht, die am 24. September 1996 verabschiedet wurde. Der Zweck der Richtlinie besteht darin, die integrierte Verhinderung und Eindämmung der sich aus industriellen Aktivitäten ergebenden Umweltverschmutzung zu erzielen. Die Mitgliedstaaten sind gehalten durch Vergabe von Lizenzen sicherzustellen, daß Betreiber industrieller Anlagen angemessene Maßnahmen treffen, um die Umweltverschmutzung zu verhindern oder zu bekämpfen. Mit der Richtlinie wird bezweckt, Emissionen in Luft, Wasser und Boden zu verhindern, um ein hohes Maß an Schutz für die Umwelt gemeinhin zu erhielen. Die von der Richtlinie erfaßten und im Anhang aufgeführten industriellen Aktivitäten sind u.a.: Energie; Metalle; Mineralstoffe, Chemikalien und Abfallbewirtschaftung. Ein weiterer Anhang enthält eine Liste der umweltbelastenden Stoffe, die bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie zu berücksichtigen sind.

Mein Booklet 0 0