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RECITE II - Interne interregionale Zusammenarbeit

Die Europäische Kommission, GD XVI, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Pilotprojekte für interne interregionale Zusammenarbeit im Rahmen des RECITE II-Programms veröffentlicht, das unter Artikel 10 der Verordnung betreffend den Europäischen Fonds für regional...

Die Europäische Kommission, GD XVI, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Pilotprojekte für interne interregionale Zusammenarbeit im Rahmen des RECITE II-Programms veröffentlicht, das unter Artikel 10 der Verordnung betreffend den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung fällt. Die Pilotprojekte sollten innovative Methoden für Europas Regionen bieten, mit denen sich diese Tendenzen wie der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft, der zunehmenden Entmaterialisierung der Wirtschaft, der Entwicklung der Informationsgesellschaft, Umweltschäden, hoher Arbeitslosigkeit und der zunehmend stärkeren Berücksichtigung der Chancengleichheit stellen können. Diese Pilotprojekte müssen zur Herausbildung übertragbarer Methoden für die Förderung der regionalen Wirtschaftsentwicklung beitragen, die es den lokalen Akteuren ermöglichen, innerhalb einer breitangelegten Partnerschaft zu arbeiten. Für die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden fünf Aktionsbereiche ausgewählt: - 1. Erschließung eines spezifischen örtlichen Potentials, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze; - 2. Verbesserung des Zugangs der KMU aus den betroffenen Regionen zum europäischen Markt, insbesondere durch geeignete Methoden der Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen; - 3. Verbesserung des Angebots and Dienstleistungen für KMU, die Anreize für Innovationen bieten; - 4. Schaffung und Entwicklung von Arbeitsmarkteinrichtungen, um die Arbeit von Frauen aufzuwerten und deren Eingliederung in das Wirtschaftsleben zu verbessern; - 5. Schutz und Verbesserung der Umwelt im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung, indem insbesondere erneuerbare Energiequellen und Energieeinsparungen gefördert und in den besonders gefährdeten Gebieten Methoden und Techniken zur Verhütung spontaner oder von außen bedingter Umweltschäden eingeführt werden, eventuell im Verband mit Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs und der Kultur. Der Projektleiter, der für das gesamte Pilotprojekt sowie für die korrekte Verwendung der Gemeinschaftsmittel die Verantwortung trägt, kann eine regionale oder örtliche Gebietskörperschaft oder eine Einrichtung des öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Rechts sein. Halböffentliche oder private Einrichtungen brauchen als Bürgen eine örtliche oder regionale Gebietskörperschaft, die sich zur aktiven Mitarbeit in dem für die Aktion eingesetzten Lenkungsausschuß verpflichtet. Die übrigen Partner sind regionale und örtliche Gebietskörperschaften in der Europäischen Union, Entwicklungsgesellschaften, Handelskammern, sonstige Einrichtungen mit einer im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeit sowie die Akteure des wirtschaftlichen und/oder sozialen Lebens. Priorität erhalten Projekte, die von Gebietskörperschaften in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren des wirtschaftlichen und/oder sozialen Lebens in den jeweiligen Gebieten durchgeführt werden. Die Zusammenarbeitsprojekte müssen sich auf 3 bis 7 verschiedene Gebiete von mindestens 3 Mitgliedstaaten erstrecken, wobei mindestens ein Drittel dieser Gebiete Ziel-1- und/oder Ziel-6-Regionen sein müssen.

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