Studie über gewerbliche Eigentumsrechte in der Informationsgesellschaft
Die Europäische Kommission, GD XV, führt eine Studie über gewerbliche Eigentumsrechte in der Informationsgesellschaft durch, die das Ziel hat, über die bestehenden Hindernisse Bilanz zu ziehen und die Erfordernisse für gemeinschaftliche Aktion zu bewerten. Fast alle der bestehenden Regeln über gewerbliche Eigentumsrechte wurden zu einem Zeitpunkt aufgestellt, als die Informationsgesellschaft unbekannt war. Konsequenterweise sollte die Entwicklung eines regulativen Rahmens für die Informationsgesellschaft eine Neubewertung der Regeln in Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum umfassen, um sicherszustellen, daß sie weiterhin den Erfordernissen europäischer Unternehmen entsprechen. Die gemeinschaftliche Aktion könnte insbesondere zur Vermeidung abweichender Regeln erforderlich sein, die den Binnenmrkt aufteilen. Neue Verordnungen müßten den etablierten Regeln des Binnenmarkts folgen: freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Menschen und Kapital; ein ausgeglichenes Spielfeld mit einem hohen Niveau von Schutz. Die GD XV der Kommission, zuständig für den Binnenmarkt, führt eine Studie der interessierten Parteien durch mit dem Ziel der Bewertung der gegenwärtigen Situation hinsichtlich gewerblicher Eigentumsrechte. Die Befragten der Studie werden gebeten ihren Kommentar zu Themen in bezug auf Hindernisse abzugeben, die sie beim dem Versuch des Erhalts oder der Durchsetzung gewerblicher Eigentumsrechte im Kontext der Informationsgesellschaft antreffen. Die Studie beschäftigt sich mit spezifischen Problemen betreffend die verschiedenen einzelnen gewerblichen Eigentumsrechte wie Patente, Warenzeichen, Gebrauchsmuster und Designs, inbesondere im Fall des Schutzes von Software. Außerdem ist sie bestimmten Themen gewidmet, die allgemeiner sind und das gewerbliche Eigentum insgesamt betreffen. Einige dieser Themen sind rechtlicher Natur und betreffen die Anwendung der Konzepte der Territorialität, Neuheit, frühere Vertragsgegenstände, das Referenzdatum und den privaten Bebrauch. Zwei Themen sind eher technischer Natur: Fälschung und die Verbindung von Schutz und Normung, insbesondere hinsichtlich der Kompatibilität und Verbindungsmöglichkeit. Die Kommission begrüßt Kommentare aller interessierten Parteien per Post oder E-mail. Diese sind spätestens bis zum 29. November 1996 einzureichen.