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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Richtlinien der Kommission zu Umweltvereinbarungen

Die Europäische Kommission hat eine Kommunikation sowie eine Empfehlung für Mitgliedstaaten verabschiedet über mit der Industrie getroffene Umweltvereinbarungen. Die Förderung derartiger Vereinbarungen stellt einen Teil der Bemühungen der Gemeinschaft dar, Umweltgesetze durch ...

Die Europäische Kommission hat eine Kommunikation sowie eine Empfehlung für Mitgliedstaaten verabschiedet über mit der Industrie getroffene Umweltvereinbarungen. Die Förderung derartiger Vereinbarungen stellt einen Teil der Bemühungen der Gemeinschaft dar, Umweltgesetze durch marktbasierende Instrumente zu ergänzen. Die derzeitige Initiative beruht auf dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung und soll den Dialog mit der Industrie verstärken. Die Kommunikation der Kommission, die auf Initiative von Frau Ritt Bjerregaard, der für die Umwelt zuständigen Kommissarin, verabschiedet wurde, zielt auf die Schaffung eines Rahmens für effektive und zuverlässige Vereinbarungen zwischen öffentlichen Behörden und Industrie zum Zweck des Umweltschutzes ab. Sie analysiert die Vorteile und Begrenzungen derartiger Vereinbarungen und stellt die notwendigen Voraussetzungen für ihre erfolgreiche Anwendung dar. Die Empfehlung der Kommission liefert Mitgliedstaaten klare Richtlinien zum Abschließen von Umweltvereinbarungen, um bestimmte Bedingungen der EU-Richtlinien umzusetzen.