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Biotechnologie-Programm: Stipendien für Forschungsausbildung

Die Europäische Kommission, GD XII, hat eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für Ausbildungsstipendien für fortgeschrittene praktische Workshops im Rahmen des spezifischen gemeinschaftlichen Programms für Forschung und technologische Entwicklung auf dem Gebiet d...

Die Europäische Kommission, GD XII, hat eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für Ausbildungsstipendien für fortgeschrittene praktische Workshops im Rahmen des spezifischen gemeinschaftlichen Programms für Forschung und technologische Entwicklung auf dem Gebiet der Biotechnologie (1994-1998) , einschließlich von Demonstration, bekanntgemacht. Diese Aufforderung bezieht sich spezifisch auf die Unterstützung von Forschungsausbildung im Rahmen des Programms ("Ausbildung durch Forschung"). Teilnehmer an dieser Aktion sind einerseits Forschungseinrichtungen, die die Ausbildungsaktionen organisieren wollen, und andererseits Forscher, vorzugsweise mit Hochschulabschluß, die eine spezialisierte Ausbildung in der Europäischen Union suchen. Ziel der "Ausbildung durch Forschung" ist die Förderung einer quantitativen und qualitativen Verbesserung der Humanressourcen in der Gemeinschaft und in den Ländern mit dem Vierten FTE-Rahmenprogramm assoziierten Ländern durch Unterstützung der Ausbildung und Mobilität von Forschern. Zuschüsse sind auf Einrichtungen beschränkt, die eine ausreichende Kapazität in Form von Ausrüstungen und Infrastruktur für die Organisation und Durchführung solcher Ausbildungslehrgänge nachweisen können. Gewöhnlich soll etwa 50% des Lehrgangs aus der Vermittlung von theoretischem Wissen (Vorträge) bestehen, und 50% aus praktischen Arbeiten. Fortgeschrittene Workshops sollen Hochschulabsolventen neueste Kenntnisse im Bereich der Spitzentechnologie vermitteln, und den Biotechnologen mit ethischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten vertraut machen. Spezialisten aus dem Bereich Computerwissenschaften/Informatik sollten eine fortgeschrittene Ausbildung auf dem Gebiet der Biotechnologie erhalten. Die Zeitdauer eines fortgeschrittenen Workshops sollte im allgemeinen bei zwei Wochen liegen. Jeder fortgeschrittene Workshop wird gesondert ausgewertet, jedoch werden Vorschläge mit dem Versuch der Koordinierung einer Anzahl von Workshops besonders begrüßt. Die betroffenen Forschungseinrichtungen müssen juristische Personen sein, in der Gemeinschaft oder einem assoziierten Land ansässig sein und die Möglichkeiten für Ausbildung durch Forschung haben. Forscher müssen Bürger von Staaten der Gemeinschaft oder eines assoziierten Landes sein. Das Arbeitsprogramm, das Informationspaket über die anzuwendende Verfahrensweise bei der Einreichung von Vorschlägen und ein Exemplar des mit den akzeptierten Einrichtungen abzuschließenden Vertrages, sowie weitere Auskünfte werden von der Kommission auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Das Arbeitsprogramm für diese Aufforderung läßt sich wie folgt zusammenfassen: - 1. Zellenfabriken; - 2. Genomanalyse; - 3. Biotechnologie der Pflanzen und Tiere; - 4. Zellenkommunikation in den Neurowissenschaften; - 5. Immunologie, krankheitsübergreifende Vakzinologie; - 6. Strukturelle Biologie; - 7. Pränormative Forschung, biologische Artenvielfalt, soziale Akzeptanz; - 8. Infrastruktur; - Biotechnologie und Gesellschaft: Ethische, soziale und rechtliche Aspekte; Einschätzung der Öffentlichkeit; sozio-ökonomische Wirkung.

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