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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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MAST-Programm - Fortgeschrittene Studienkurse und Stipendien für Forschungsausbildung

Die Europäische Kommission, GD XII, hat eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für fortschrittliche Studienkurse und Forschungsstipendien im Rahmen des spezifischen gemeinschaftlichen FTE-Programms auf dem Gebiet der Meereswissenschaften und -technologie (1994-199...

Die Europäische Kommission, GD XII, hat eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für fortschrittliche Studienkurse und Forschungsstipendien im Rahmen des spezifischen gemeinschaftlichen FTE-Programms auf dem Gebiet der Meereswissenschaften und -technologie (1994-1998) bekanntgemacht. Bewerber werden aufgefordert, Vorschläge für FTE-Aktionen auf folgenden Gebieten einzureichen: - Gebiet a: Meereswisschenschaften; - Gebiet B: Strategische Meeresforschung; - Gebiet C: Meerestechnologien. Im Rahmen des MAST-Programms beabsichtigt die Europäische Kommission die Unterstützung (in Form einer Unterstützungsinitiative) von fortschrittlichen Studienkursen für junge Wissenschaftler und Doktoranden. Die spezifischen Themen der Kurse müssen einer der nachfolgenden Fachrichtungen zugeordnet sein. die für das MAST-Programm von wesentlichem Interesse sind. Es handelt sich um: - Physikalische Ozeanographie; - Biologische Meereskunde; - Meereschemie; - Marine Geowissenschaften; L- Wissenschaften und Ingenieurwesen der Küstenzonen; - Meeresmeßtechnik; - Allgemeine Meerestechnologien. Diese Kurse verfolgen nachfolgende Hauptziele: - Förderung der Weiterbildung in Gebieten aus dem Spitzenbereich der wissenschaftlichen, technologischen und industriellen Entwicklung in Europa; - Umfassende Nutzung der Unterrichtskapazitäten in Europa für eine die Landesgrenzen überschreitende Ausbildung; - Verbesserung der Kommunikation zwischen Studentinnen/Studenten, Industriellen und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern auf europäische Ebene. Die Kurse können, müssen aber nicht mit von MAST geförderten Forschungsprojekten in Verbindung stehen. Sie können sich, soweit angemessen, mit bestimmten europäischen Meeresgebieten (z.B. Mittelmeer, Ostsee, Nordost-Atlantik, Arktischer Ozean) befassen, oder mit dem Ozean im allgemeinen. Kurse über Themen wie Management, Umweltverschmutzung, Fischerei, Aquakultur und Meeresparks sind ausgeschlossen. Studienkurse sollten im Internatsbetrieb veranstaltet werden, zwei bis drei Wochen dauern und von einer juristischen Person mit Erfahrungen bei der Veranstaltung von Ausbildungsprogrammen für Forscher veranstaltet werden. Der Veranstalter muß seinen Sitz in der EU oder einem mit dem Programm assoziierten Staat einschließlich der EWE/EFTA-Länder haben, eine internationale Forschungsorganisation in der EU oder einem assoziierten Staat sein, oder Teil der GFS der Gemeinschaft sein. Der veranstaltende Wissenschaftler-/die veranstaltende Wissenschaftlerin sollte ein Experte/eine Expertin für den Themenbereich des Kurses sein. Die Referentinnen/Referenten sollten erfahrene Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen mit einem ausgezeichneten Ruf auf ihrem Fachgebiet sein. Vorschläge, die nicht wenigstens Sprecher aus drei EU-Mitgliedstaaten einbeziehen, bleiben unberücksichtigt. Vorschläge müssen folgende Angaben enthalten: Titel des Kurses, veranstaltende Organisaton, veranstaltender Wissenschaftler/Wissenschaftlerin, Liste der vorgesehenen Referenten, Beschreibung des Kursinhalts, eine Erläuterung der Relevanz des Themas für die europäische/internationale Wissenschaft (bis zu einer Seite lang), Veranstaltungsort, Höchstzahl der Teilnehmer, Termine, Zeitdauer und Haushalt in ECU. Mittel werden auch für die Ausbildung und Mobilität von Forschern in Form von individuellen Forschungsbeihilfen gewährt. Hauptziel der individuellen MAST-Forschungsbeihilfen ist die Schaffung von Möglichkeiten für eine fortgeschrittene Ausbildung, den Austausch und die Mobilität von Doktoranden- und Post-Doc Niveau auf dem Gebiet der Meereswissenschaften und -technologie. Die Forschungsgebiete für das Bezuschussungsprogramm sind die Gebiete des MAST (1994-1998) Arbeitsprogramms. Bewerber für Ausbildungsbeihilfen müssen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines mit dem Programm assoziierten Landes, einschließlich der EWR/EFTA-Länder sein. Bewerber müssen die vorgesehene Forschung in einem anderen EU-Land oder mit dem Programm assoziierten Land als dem eigenen Land oder dem Land ihrer normalen Tätigkeit ausüben. Das Arbeitsprogramm, das Informationspaket über die Verfahrensweise bei der Einreichung von Vorschlägen und ein Exemplar des mit akzeptierten Bewerbern abzuschließenden Modellvertrags stellt die Kommission auf Anforderung zur Verfügung.