Umweltfragen und die Regierungskonferenz
Die Europäische Kommissarin Frau Ritt Bjerregaard eröffnete die Anhörung zum Thema Regierungskonferenz (IGC) und Umwelt am 27. November 1997 in Brüssel. Zweck dieser Anhörung war ein Meinungsaustausch mit Organisationen aus verschiedenen Gebieten der Wirtschaft, nichtstaatlichen Organisationen, regionalen und Kommunalbehörden und akademischen Einrichtungen über die Herausforderung der Regierungskonferenz durch die Umwelt. Die Anhörung hatte drei Ziele: - 1: Ermittlung des Standes der Verhandlungen und Festlegung der Vorgaben für zukünftige Maßnahmen; - 2: Anregung der Diskussion und von Ideen und einer eigenen Dynamik für dieses Gebiet; - 3: Erteilung des Worts an die Bürger Europas, als Mitglieder und Akteure in einer "zivilen" Gesellschaft, damit sie die Möglichkeit haben, ihre Ansichten offen zum Ausdruck zu bringen. Frau Bjerregaard meinte, daß der gegenwärtige Prozeß der Überarbeitung der Verträge eine hervorragende Gelegenheit zur Bekräftigung der Verpflichtung hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung sei, und daß sie hoffe, daß diese zur Realität würde. In ihrer Ansprache betonte Frau Bjerregaard, daß es in diesem Stadium der IGC-Verhandlungen notwendig sei, nachhaltigen Druck und die erforderliche Dynamik zu entwickeln, um die Verträge hinsichtlich der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung zum Erfolg zu machen. Dazu müsse sichergestellt werden: - daß sowohl allgemeine als auch spezifische Entscheidungsverfahren vereinfacht und abgekürzt und Entscheidungen der qualifizierten Mehrheit verstärkt angewandt werden; - daß die relevanten Teile der Verträge der Gemeinschaft - beispielsweise auf den Gebieten Landwirtschaft, Verkehr und Regionalpolitik - abgeändert werden, um die Berücksichtigung des Umweltschutzes zu gewährleisten; - daß das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt als grundsätzliches Bürgerrecht im Vertrag der Europäischen Union verbrieft wird.