ESC-Schlußfolgerungen über Kooperation mit Drittländern auf dem Gebiet der Forschung
Das Referat "Energie, Kernkraftfragen und Forschung" des Wirtschafts- und Sozialausschusses (ESC) der Europäischen Gemeinschaften veranstaltete im November 1996 eine Anhörung über Kooperation mit Drittländern auf dem Gebiet der Forschung. Die Schlußfolgerungen des Präsidiums des ESC-Referats nehmen den Wert der mit gemeinschaftlichen Mitteln finanzierten Forschungsaktivität zur Kenntnis. Sie ermutigt nicht nur die europäische Industrie zum Aufbau in Drittländern, sondern stärkt auch die Rolle der EU weltweit. Da jedoch unterschiedliche Regionen der Welt unterschiedliche Prioritäten haben, lassen sich nicht alle Erfordernisse mit einer einzigen Strategie abdecken. Das Referat kam zu dem Schluß, daß die Gemeinschaft zu diesem Zeitpunkt bei der Erarbeitung des Fünften Rahmenprogramms eine verstärkte Kooperation mit Drittländern auf dem Gebiet der Forschung anstreben sollte. Das Referat forderte auch die Kommission auf, eine langfristige Strategie festzulegen, in der die unterschiedlichen Regionen der Welt gesondert behandelt werden und die politische, technische und organisatorische Fragen mit berücksichtigt. Dabei wären sowohl die Prioritäten der Gemeinschaft als auch die der Drittländer zu berücksichtigen. Auch die Folgen für die finanziellen und humanen Ressourcen sind in Betracht zu ziehen. Die Möglichkeiten bestehender bilateraler, regionaler Kooperationsvereinbarungen sollten voll ausgeschöpft werden. Insbesondere die für die EU kandidierenden Länder sollten die Möglichkeit haben, sich auf der gleichen Basis zu beteiligen wie die EU-Migliedstaaten. Die verstärkte Koordinierung mit nationalen Forschungsprogrammen sollte ebenfalls untersucht werden. Auf der technischen Seite sollte sich die Kooperation auf Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Einbeziehung von KMU in neue Entwicklungen konzentrieren, sowie auf die Einrichtung von Forschungspartnerschaften mit weniger entwickelten Ländern und den Schutz von Urheberrechten. Schließlich müssten auch die bestehenden Technologie-Datenbanken und der Zugriff auf diese verbessert werden. Die Schlußfolgerungen verlangen verstärkte Koordinierung zwischen den Generaldirektionen der Kommission und Transparenz hinsichtlich des Managements von und der Teilnahme an Programmen. Schließlich wird bemerkt, daß die Kommission zwar bereit ist, sich dieser Herausforderung zu stellen, jedoch die Haushaltsstrategien der EU die finanziellen Bedürfnisse dieser Kooperation mit einbeziehen müssen.