Europäisch/amerikanische Zusammenarbeit im Bereich Hoch- und Fachschulwesen sowie Berufsausbildung
Die Europäische Kommission, GD XXII, hat im Rahmen des im Oktober 1995 offiziell abgeschlossenen "Vertrags über die Zusammenarbeit im Bereich des Hoch- und Fachschulwesens sowie der Berufsausbildung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika" einen zweiten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Dieser zweite Aufruf bezieht sich auf die Hauptkomponente des Programms, d.h. die gemeinsamen Projekte von EU/US-Bietergemeinschaften. Diese Komponente wird im Auftrag der Europäischen Gemeinschaft von der Generaldirektion der Europäischen Kommission für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend (GD XXII) und im Auftrag der Regierung der Vereinigten Staaten durch den "Fund for the Improvement of Postsecondary Education" (FIPSE) des US-amerikanischen Ministeriums für Bildung verwaltet. Die gemeinsamen Projekte von EU/US-Bietergemeinschaften sollen der Zusammenarbeit zwischen Universitäten eine neue europäisch/amerikanische Dimension verleihen und der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten gleiche Vorteile verschaffen. Die wichtigsten Ziele sind: - Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Völker der Europäischen Gemeinschaft und der Vereinigten Staaten einschließlich der Förderung breiterer Kenntnisse bezüglich deren Sprachen, Kulturen und Institutionen; - Verbesserung der Qualität der Humanressourcenentwicklung in der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten; - Verbessertes Gleichgewicht bei der Transatlantikmobilität von Studenten einschließlich der Förderung des gegenseitigen Verständnisses sowie der Anerkennung und Übertragbarkeit von Universitätsabschlüssen; - Förderung des Austausches von Fachwissen bezüglich der neuen Technologien im Bereich der Hoch- und Fachschulbildung und der beruflichen Bildung (z.B. durch die Nutzung neuer Informationstechnologien zur gegenseitigen Bereicherung der praktischen Erfahrungen in der Europäischen Gemeinschaft und in den Vereinigten Staaten); - Gründung und Entwicklung von Partnerschaften zwischen Institutionen im Hoch- und Fachschulwesen und im berufsbildenden Bereich sowie zwischen Berufsverbänden, öffentlichen Behörden, Unternehmen und anderen Vereinigungen in der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten; - Einbringung einer zusätzlichen Dimension in die transatlantische Zusammenarbeit zur Ergänzung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sowie anderen Programmen und Initiativen. Diese Ziele sind durch die Förderung einer innovativen Kooperation zwischen den verschiedenen Regionen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Bereich Hoch- und Fachschulwesen sowie Berufsausbildung zu erreichen. Bei dem Programm handelt es sich um eine Initiative von begrenztem Umfang, die in diesem zweiten Jahr höchstens 10 Stammprojekte unterstützen wird, die nur bzw. am besten durch multilaterale Gruppierungen durchgeführt werden können. Es besteht nicht die Absicht, Aktivitäten zu wiederholen, die auf bilateraler Ebene zwischen den Vereinigten Staaten und den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden bzw. durchgeführt werden können. Jede Bietergemeinschaft muß aus mindestens 6 Partnern, d.h. aus mindestens 3 aktiven Partnern aus der EG und 3 aktiven Partnern aus den USA, bestehen. Ferner müssen jeweils 2 Partner zum Bereich Hoch- und Fachschulwesen sowie Berufsausbildung in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und verschiedenen Staaten der Vereinigten Staaten gehören. Dritte und weitere Partner können andere Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen oder ähnliche Organisationen (z.B. Unternehmen, NRO, Verlage, Regierungsabteilungen, Handelskammern, Forschungsinstitute) aus demselben oder einem anderen Mitgliedstaat bzw. Staat sein. Unter besonderen Umständen kann es sich im Fall der Vereinigten Staaten bei zwei der institutionellen Partner um autonome Hochschulen einer großen staatlichen Universität handeln, sofern der dritte institutionelle Partner aus einem anderen Staat kommt. Da mit Hilfe des Programms unter anderem die Erfahrungen der innergemeinschaftlichen Kooperationsnetze verbessert werden sollen, ist die in einem Bildungs-/Ausbildungsprogramm der Europäischen Union gesammelte Erfahrung (z.B. ERASMUS, COMETT, TEMPUS, PETRA, FORCE) ein Auswahlkriterium für den Hauptauftragnehmer einer europäisch/amerikanischen Bietergemeinschaft. Bietergemeinschaften können für eine oder mehrere Arten von Aktivitäten als integriertes Projektelement Programmunterstützung anfordern. Deshalb haben die Bietergemeinschaften eine kohärente Strategie zu verfolgen, statt sich mit verschiedenen Tätigkeiten zu beschäftigen. Ein wesentlicher Bestandteil jeder Bietergemeinschaft soll (mit wenigen gerechtfertigten Ausnahmen) die Studentenmobilität sein. Transatlantische Tätigkeiten der Zusammenarbeit, die Unterstützung erhalten können, sind: - Entwicklung von organisatorischen Rahmenverträgen für die Transatlantikmobilität der Studenten einschließlich Arbeitsvermittlung, die eine ausreichende Sprachvorbereitung und volle akademische Anerkennung bieten; - strukturierter Austausch von Studenten, Lehrern, Ausbildern und Verwaltungsbeamten in Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens sowie der Berufsausbildung einschließlich entsprechender Arbeitsvermittlung; - gemeinsame Ausarbeitung von innovativen Lehrplänen, Lehrmaterial, Methoden und Modellen einschließlich jener, die von neuen Bildungsmodellen Gebrauch machen; - Referendariat an Forschungsinstituten der Universitäten, der Industrie oder der Regierungslaboratorien für Hochschulabsolventen oder Studenten der Bereiche Wissenschaft und Ingenieurwesen, vorausgesetzt die Studenten haben auch Kurse belegt, die Anwesenheit beim Unterricht erfordern; - kurze Intensiv-Programme von mindestens 3 Wochen Dauer; - Lehrprogramme, die einen wesentlichen Bestandteil des Lehrplans in einer Partnereinrichtung bilden; - andere innovative Projekte einschließlich Anwendung neuer Technologien und Fernstudium, die darauf gerichtet sind, die Qualität und Kostenwirksamkeit der transatlantischen Zusammenarbeit im Hoch- und Fachschulwesen sowie im Bereich der Berufsausbildung zu verbessern. Erfolgreiche Bietergemeinschaften werden für die Dauer von höchstens 3 Jahren unterstützt. Die Unterstützung dient zur Startfinanzierung für die Ausführung von gemeinsamen innovativen Projekten, die innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden oder die nach Einführung ohne weitere Programmunterstützung fortgesetzt werden können. Die Europäische Kommission (GD XXII) bietet direkte Finanzierung für die Partner der Europäischen Union. Das US-amerikanische Ministerium für Bildung (FIPSE) bietet direkte Finanzierung für die Partner der Vereinigten Staaten. Andere US-amerikanische Behörden bieten zusätzliche Unterstützung für die Tätigkeiten der Partner der Vereinigten Staaten. Die Mittel werden den EU- bzw. US-Hauptauftragnehmern zur Verfügung gestellt. Für ein dreijähriges Projekt beträgt die durchschnittliche Unterstützung einer Bietergemeinschaft voraussichtlich etwa 100.000 ECU für eine Bietergemeinschaft der Europäischen Gemeinschaft und 130.000 USD für eine Bietergemeinschaft der Vereinigten Staaten. Die Höhe der in jedem einzelnen Fall genehmigten Beträge richtet sich nach der Anzahl der Partner der Bietergemeinschaft und deren bereits bestehende Kooperationsverbindungen sowie nach Art und Bedeutung der geplanten Aktivitäten. Neben der Beihilfe zu ihren Aktivitäten kann jede Bietergemeinschaft einen für die Finanzierung von Mobilitätsstipendien für Studenten vorgesehenen Betrag erhalten. Für Institutionen in der Europäischen Gemeinschaft kann sich dieser Betrag auf bis zu 10.000 ECU pro Partnerinstitution, verteilt über den gesamten Zeitraum des Projekts, belaufen. Während desselben Zeitraums können US-amerikanische Institutionen bis zu 15.000 USD für Mobilitätsstipendien für Studenten erhalten. Die Stipendien dürfen jedoch 3.000 USD pro Student nicht überschreiten. Diese Bekanntmachung annulliert und ersetzt die vorherige im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften (ABl. Nr. S 19 vom 28.1.1997 S. 25.) veröffentlichte Bekanntmachung. Bewerber aus der Europäischen Gemeinschaft können die Richtlinien für Bewerber und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen anfordern bei: Europäische Kommission GD XXII - Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend 200 rue de la Loi B-1049 Brussels Fax +32-2-2955719 oder - den Hauptdienststellen der Kommission in den Mitgliedstaaten oder - den nationalen Agenturen für das Programm SOCRATES/ERASMUS und den nationalen Koordinationsstellen für das Programm LEONARDO DA VINCI. Komplette Unterlagen können auch über den Europa-Server für das World Wide Web heruntergeladen werden unter: http://europa.eu.int/en/comm/dg22/dg22.html(öffnet in neuem Fenster)
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