Informationsdienst im Rahmen der Informationstechnologiebranchen
Die Europäische Kommission, GD III, hat eine offene Ausschreibung für die Bereitstellung von Informationsdiensten an die Kommission für die Informationstechnologiebranchen veröffentlicht. Die von der Ausschreibung abgedeckten Teilbereiche der Informationstechnologiebranchen sind: Verbraucherelektronik, Software, Telekommunikationsendgeräte, Computer und Büromaschinen, Fachausrüstung und Komponenten, die von diesen Branchen verwendet werden. Aufgrund der schnellen Entwicklung der Informationstechnologiebranchen benötigt die Kommission Zugang zu Informationsquellen über die Änderungen und Fortschritte in diesen Industriezweigen. Diese Daten und Informationen müssen ständig aktualisiert werden, ununterbrochen verfügbar sein und die Entwicklung des Sektors genau widerspiegeln. Der Informationsdienst muß folgendes beinhalten: - (a) Ununterbrochenen Zugang zu einer regelmäßig aktualisierten Datenbank mit globalen und regionalen Daten für die verschiedenen Märkte für elektronische Ausrüstung. Dies umfaßt Daten über Produktionsniveaus, Leistung und Strategie einzelner Unternehmen, Industrietrends, Marktentwicklungen und Technologiefragen; - (b) Einen Presseausschnittdienst für zweckdienliche Artikel mit allgemeineren Informationen über die 6 Teilbereiche aus den wichtigsten europäischen, amerikanischen und japanischen Tages- und Wochenzeitungen; - (c) einen Nachforschungsunterstützungsdienst mit der Möglichkeit der Anforderung von Berichten über spezifische Themen; - (d) 1 jährlichen Vortrag pro Teilbereich über die wesentlichen Themen (von der Kommission festzulegen) seitens des Dienstleistungserbringers für das EU-Personal. Der Auftrag wird in 6 Lose unterteilt: - I. Verbraucherelektronik; - II. Software; - III. Telekommunikationsendgeräte; - IV. Computer und Büromaschinen; - V. Fachausrüstung; - VI. Komponenten. Bieter können Angebote für 1 Los oder mehrere Lose einreichen. Bei Angebotsabgabe für mehr als ein Los muß für jedes Los ein separates Angebot eingereicht werden. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 1 Jahr, ein- oder zweimal um je ein Jahr erneuerbar.