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Gemeinschaftsstrategie für Abfallentsorgung

Der Rat der Europäischen Union hat seine Entschließung vom 24. Februar 1997 über eine Gemeinschaftsstrategie für Abfallentsorgung verabschiedet. Der Rat bestätigt die innerhalb der Gemeinschaft gemachten Anstrengungen zur Verbesserung der Abfallentsorgung, er erkennt jedoch, ...

Der Rat der Europäischen Union hat seine Entschließung vom 24. Februar 1997 über eine Gemeinschaftsstrategie für Abfallentsorgung verabschiedet. Der Rat bestätigt die innerhalb der Gemeinschaft gemachten Anstrengungen zur Verbesserung der Abfallentsorgung, er erkennt jedoch, daß weiterhin steigende Abfallerzeugung existiert. Der Rat betont, daß die Rücksicht auf die Umwelt, und insbesondere das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung, die Grundlage der Gemeinschaftsstrategie für Abfallentsorgung bilden sollten. Die Entschließung fordert die Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und anderen interessierten Parteien bei der Entwicklung einer Gemeinschaftsstrategie für Abfallentsorgung und die Förderung der Abfallwirtschaftsmaßnahmen. Der Rat betont den Wert zuverlässiger Daten über Abfall in der Gemeinschaft auf der Grundlage gemeinsamer Definitionen und Vergleichbarkeit. Gemäß der Entschließung sollten klare Unterscheidungen zwischen der Rückgewinnung von Abfall (Recycling) und den Abfallbeseitigungsmaßnahmen bestehen. Der Rat bestimmt, daß, in Übereistimmung mit dem Verursacherprinzip, alle wirtschaftlich Tätigen die Verantwortung für die Verhinderung, Rückgewinnung und Beseitigung von Abfall übernehmen müßten. Es seien jedoch einige Förderungsmaßnahmen erforderlich, um die KMU bei der Annahme verantwortungsvoller Abfallmaßnahmen zu unterstützen. Dem Rat zufolge sollte die Abfallverhinderung die erste Priorität jeglicher rationellen Abfallpolitik sein. Außerdem fordert die Entschließung, daß die Auswirkungen der Abfallentsorgung in der Entwicklungsphase aller Produkte berücksichtigt werden. Die Kommission wird gebeten, zusätzliche für die Abfallvermeidung erforderliche Maßnahmen zu erwägen und entsprechende Vorschläge vorzubringen. Die Kommission wird bis zum 31. Dezember 2000 einen Bericht über den Fortschritt in Richtung einer gemeinschaftlichen Entsorgungsstrategie präsentieren.