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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Brandschutz für gemeinschaftliche Wälder

Die Europäische Kommission, GD VI, hat eine Ausschreibung veröffentlicht, die sich auf den Schutzrahmen für die Wälder der Gemeinschaft bezieht. Der Vertrag erstreckt sich auf unterschiedliche Aufgaben wissenschaftlicher und technischer Art im Rahmen der Durchführung, Überwac...

Die Europäische Kommission, GD VI, hat eine Ausschreibung veröffentlicht, die sich auf den Schutzrahmen für die Wälder der Gemeinschaft bezieht. Der Vertrag erstreckt sich auf unterschiedliche Aufgaben wissenschaftlicher und technischer Art im Rahmen der Durchführung, Überwachung und Auswertung des gemeinschaftlichen Rahmens für den Schutz gegen Waldbrände in den Wäldern der Gemeinschaft. Dieser Rahmen wurde bereits 1992 verabschiedet und 1997 durch Vorschrift (EK) Nr. 308/97 (ABl. Nr. L 51 vom 21.2.1997) erweitert. Ausführliche Angaben über die bereitzustellenden Dienste finden sich in den von der Kommission erhältlichen Ausschreibungsunterlagen. Die erwartete Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um zwei weitere Jahre.