THERMIE - internationale Zusammenarbeit im Bereich Energietechnologie
Die Europäische Kommission, GD XVII, möchte potentielle Teilnehmer nochmals daran erinnern, daß die Demonstrationskomponente (THERMIE) des Gemeinschaftsprogramms JOULE/THERMIE im Bereich nichtnuklearer Energie auch Organisationen außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft offensteht. Projektvorschläge für THERMIE Aktionen können bezüglich der in der am 15. Dezember 1994 veröffentlichten Ausschreibung (ABl. Nr. C 357 vom 15.12.1994) dargelegten Gebiete unterbreitet werden. THERMIE Aktionen gliedern sich in zwei Kategorien: - A. Aktionen in Bezug auf Demonstrationsprojekte zur Realisierung innovativer Energietechnologien zur rationellen Nutzung von Energie, regenerativen Energiequellen und fossilen Brennstoffe; - B. Aktionen zur Unterstützung anderer Aktivitäten einschl. Vorstudien oder Marktuntersuchungen, Workshops, Konferenzen und Ausbildungsaktivitäten. Die Finanzierung seitens der Gemeinschaft erstreckt sich auf max. 40% der Kosten für Aktionen der Kategorie A bzw. bis zu 100% der Kosten für Aktionen der Kategorie B. Die Teilnahme an THERMIE Aktionen mit finanzieller Hilfe von der EU steht Rechtspersönlichkeiten aus der EU und den assoziierten Staaten (Norwegen, Liechtenstein, Island und Israel) sowie mittel- und osteuropäischen Ländern, Malta, Zypern, der Türkei und den europäischen Staaten der früheren Sowjetunion offen. Als Projektkoordinatoren können nur juristische Körperschaften aus Mitgliedstaaten der EU und Norwegen, Island und Liechtenstein fungieren. Allen juristischen Körperschaften aus Staaten mit einem wissenschaftlichen und technischen Kooperationsvertrag mit der Europäischen Gemeinschaft (z.Zt. Kanada, Südafrika und die Schweiz - das Referat THERMIE teilt auf Anfrage gern etwaige Änderungen an der Liste mit) sowie internationalen Organisationen steht es frei, auf eigene Kosten ebenfalls an THERMIE Aktionen teilzunehmen. Für potentielle Teilnehmer aus Staaten außerhalb der EU besteht das entscheidende Kriterium darin, daß die Projekte im Interesse der Gemeinschaftspolitiken liegen müssen. Mindestens zwei Teilnehmer müssen aus der EU bzw. assoziierten Staaten stammen, wobei mind. einer davon einem Mitgliedstaat der EU angehören muß. Der endgültige Termin für die Unterbreitung von Projektvorschlägen ist der 17. Dezember 1997. Bis dahin können Projektvorschläge jederzeit zur Auswertung vorgelegt werden.