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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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In Partnerschaft durchgeführte europäische audiovisuelle Veranstaltungen - Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen für 1998

Die Europäische Kommission, GD X, hat eine Ausschreibung über Vorschläge für in Partnerschaft durchgeführte Veranstaltungen und europäische Kooperationspläne im audiovisuellen Bereich für 1998 veröffentlicht. Ziel dieser Aktion ist die Ermutigung der Produktion und der Verbre...

Die Europäische Kommission, GD X, hat eine Ausschreibung über Vorschläge für in Partnerschaft durchgeführte Veranstaltungen und europäische Kooperationspläne im audiovisuellen Bereich für 1998 veröffentlicht. Ziel dieser Aktion ist die Ermutigung der Produktion und der Verbreitung europäischer Werke durch Kooperation, und die Förderung eines besseren Verständnisses des europäischen Films und des europäischen audiovisuellen Erbes. Diese Ausschreibung bezieht sich auf alle Projekte in den Mitgliedstaaten (sowie unter bestimmten Bedingungen in gewissen assoziierten Ländern) auf den nachfolgenden Gebieten: - Aktion 1: Unterstützung für in Partnerschaft durchgeführte audiovisuelle Veranstaltungen (Veranstaltungen mit Beteiligten aus wenigstens acht Mitgliedstaaten, oder Aktionen unter Zusammenarbeit von Beteiligten aus wenigstens drei Mitgliedstaaten): . 1a: Filmfestspiele oder audiovisuelle Programme (Trickfilmmaterial, Dokumentarfilme, Unterhaltungsfilme, Kurzfilme oder abendfüllende Filme); . 1b: Festspiele für neuartige Bildtechnologie; . 1c: Treffen europäischer Fachleute der audiovisuellen Industrie zu Sonderthemen. - Aktion 2: Unterstützung von in Kooperation durchgeführten europäischen audiovisuellen Veranstaltungen: Die Kommission möchte hier Projekte unterstützen, die den Informations- und Erfahrungsaustausch und die Entwicklung von Netzwerken von audiovisuellen Festspielen fördern. Im Rahmen dieser Aktion unterstützte Projekte sollen sich auf in acht Mitgliedstaaten organisierte Veranstaltungen beziehen. Die Kommission leistet einen Beitrag von bis zu 25% der Kosten von Projekten der Aktion 1 und von bis zu 50% der Kosten von Projekten der Aktion 2.