Grenzwertfestlegung für die Freigabe von als radioaktiv kontaminiert eingestuftem Abbruchschutt zur weiteren Verwendung
Die Europäische Kommission, GD XI, hat eine Ausschreibung zur Erstellung einer Studie über die Grenzwertfestlegung für die Freigabe von als radioaktiv kontaminiert eingestuftem Abbruchschutt zur weiteren Verwendung veröffentlicht. Die Arbeiten sollten Ende 1997 beginnen und sich über höchstens 12 Monate erstrecken.