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Stellungnahme der Beratergruppe für ethische Fragen der Biotechnologie zum Thema Klonierung

Die Beratergruppe der Europäischen Kommission für ethische Fragen der Biotechnologie hat unlängst zum Thema Klonierung Stellung genommen. Die unabhängige Gruppe stützt ihre Stellungnahme auf den Antrag von Jacques Santer, Präsident der Europäischen Kommission, im Nachgang zu ...

Die Beratergruppe der Europäischen Kommission für ethische Fragen der Biotechnologie hat unlängst zum Thema Klonierung Stellung genommen. Die unabhängige Gruppe stützt ihre Stellungnahme auf den Antrag von Jacques Santer, Präsident der Europäischen Kommission, im Nachgang zu der durch die 1997 erfolgreiche Klonierung eines Schafs in Edinburg ausgelösten Kontroverse. Es handelt sich um die neunte Stellungnahme der Gruppe seit ihrer Gründung im Jahre 1992, die sich aus einem im April 1997 abgehaltenen Rundtisch ableitet, bei dessen Gelegenheit eine ausgiebige Debatte mit den Vertretern aller Seiten stattfand. Betreffend die Klonierung von Tieren wird folgende Stellung bezogen: - Forschung über die Klonierung von Tieren ist nur dann akzeptabel, wenn sie unter strikter Einhaltung des Wohles der Tiere und bei Überwachung durch die für deren Genehmigung zuständigen Behörden durchgeführt wird; - das Klonieren von Zuchttieren ist nur dann zulässig, wenn die Ziele und Methoden ethisch zu rechtfertigen sind und die Erhaltung der genetischen Vielfalt gewährleistet ist. Was das Klonieren von Menschen betrifft, ist die Gruppe der Ansicht, daß die Fortpflanzungsklonierung von Menschen auf europäischer Ebene rundweg abzulehnen ist. Die Praxis sei ethisch nicht akzeptabel - nicht nur wegen der hohen potentiellen Risiken, sondern auch aufgrund der Instrumentalisierung und aus eugenischen Gründen. Versuche, genetisch identische Embryos zur Fortpflanzung mit klinischer Hilfe zu erzeugen, seien ebenfalls zu verbieten. Die Gruppe fordert, daß die Gemeinschaft ihre Verurteilung der Fortpflanzungsklonierung bei der menschlichen Fortpflanzung in den demnächst auszuarbeitenden gesetzlichen Texten für das Fünfte FTE Rahmenprogramm und die Richtlinie über den Rechtsschutz biotechnologischer Erfindungen klar zum Ausdruck bringt. Die Kommission sollte zur Organisation der öffentlichen Debatte über das Thema beitragen und auf europäischer Ebene Universitäten und Forschungsstellen mit einbeziehen.

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