TMR-Programm - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Die Europäische Kommission, GD XIII, hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms für die Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern (TMR) eingeleitet. Es wird zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionsbereich 4 (Begleitmaßnahmen) des TMR-Arbeitsprogramms aufgefordert - Eurokonferenzen, Sommerseminare und praktische Ausbildungskurse. Mit dem Programm soll durch die Förderung der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern eine quantitative und qualitative Verbesserung der Humanressourcen in der Gemeinschaft und in den Staaten, die mit dem Vierten Rahmenprogramm assoziiert sind, erreicht werden. Das TMR-Programm umfasst alle Bereiche der Natur- und Ingenieurwissenschaften, sowie der Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften, die zur Verwirklichung der Ziele des Vierten Rahmenprogramms beitragen. Um Kreativität und Innovation der Wissenschaftler bei der Konzipierung ihrer Projekte zu fördern, werden in den vom Programm erfassten Bereichen keinerlei Zielvorgaben oder Prioriäten festgelegt. Ausschlaggebendes Kriterium bei der Bewertung und Auswahl der Projekte ist die wissenschaftliche Qualität. Eurokonferenzen müssen wissenschaftliche Treffen auf hohem Niveau sein, die sich mit einem speziellen Thema im Grenzbereich der Forschung befassen und bei denen sich jüngere und anerkannte Wissenschaftler begegnen. Bei Eurokonferenzen sollte es sich normalerweise um eine Veranstaltungsreihe handeln; jede einzelne Veranstaltung sollte mehrere Tage dauern und an einem abgetrennten Ort stattfinden. Die Zahl der Teilnehmer sollte normalerweise zwischen 30 und 100 liegen. Sommerseminare sollen graduierten und promovierten jungen Wissenschaftlern wissenschaftliche Weiterbildung auf hohem Niveau bieten. Sommerseminare sollen zu einem spezifischen Thema organisiert werden und vorab festgelegte Inhalte haben; die Durchführung interdisziplinärer Sommerseminare wird besonders gefördert. Praktische Ausbildungskurse sollen in Forschungsinstituten, wissenschaftlichen Zentren oder in Industrielabors durchgeführt werden; bei ihnen geht es vor allem um konkrete Forschungstechniken und praktisch-experimentelle Erfahrungen für die Teilnehmer. Die Gemeinschaftsfinanzierung ist nicht als allgemeine Subvention anzusehen; sie soll ein Beitrag zu drei Arten von Kosten sein: (A) Kosten für die Teilnahme junger Wissenschaftler, (B) bis zu 50 % der Kosten für die Teilnahme eingeladener Redner und wissenschaftlicher Organisatoren, (C) Organisationskosten. Bei der Auswahl wird die Beteiligung von Industrielabors in besonderer Weise berücksichtigt, insofern diese für das Thema der Konferenz oder des Kurses von Bedeutung ist. Um die Beteiligung von Wissenschaftlern aus den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie aus den europäischen Staaten der früheren Sowjetunion zu erleichtern, kann im Rahmen des Programms "Zusammenarbeit mit Drittländern und mit internationalen Organisationen" finanzielle Unterstützung aus Mitteln der Gemeinschaft gewährt werden. Einzelheiten hinsichtlich der Teilnahmemöglichkeiten dieser Drittländer finden sich im Informationpaket. Teilnehmer sollten sich bei der Kommission Informationspaket, Arbeitsprogramm und Antragsformulare beschaffen, bevor sie einen Vorschlag erstellen.