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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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WSA fordert Stärkung des Ökokennzeichens

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß der Europäischen Gemeinschaften hat eine Stellungnahme zur vorgeschlagenen Ratsverordnung über die Einrichtung eines revidierten gemeinschaftlichen "Ökokennzeichen"-Systems verabschiedet. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die Zukunft des Ök...

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß der Europäischen Gemeinschaften hat eine Stellungnahme zur vorgeschlagenen Ratsverordnung über die Einrichtung eines revidierten gemeinschaftlichen "Ökokennzeichen"-Systems verabschiedet. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die Zukunft des Ökokennzeichens von der Stärkung des Gemeinschaftssystems abhängt, und daß es unerläßlich ist, die im Rahmen aller nationalen Systeme angewandten Kriterien zu harmonisieren, um die Errichtung von Handelshindernissen zu vermeiden. Der Ausschuß sprach seine Bedenken in Zusammenhang mit dem Kommissionsvorschlag in bezug auf die Einführung eines abgestuften Kennzeichnungssystems aus. Dies hat bei den Herstellern keinen großen Zuspruch gefunden, und der Ausschuß meint, daß es zu Verwirrungen bei den Verbrauchern führen kann. Der WSA unterstützt eine Übergangszeit von fünf Jahren zwischen der Definition der Gemeinschaftskriterien für ein bestimmtes Sortiment und der Anwendung dieser Kriterien auf nationaler Ebene (Ersetzung nationaler Kriterien). Er betont außerdem die Notwendigkeit der Harmonisierung nationaler Kriterien und der strikten Ablehnung privater Kennzeichen. Der Ausschuß verabschiedete die Einrichtung der "Europäischen Organisation für Ökokennzeichen", beauftragte jedoch die Kommission, nach Lösungen für die Anliegen nationaler Organisationen zu suchen, so daß, zumindest vorübergehend, die endgültige Verantwortlichkeit für die Annahme der Kriterien bei der Kommission liegt. Der Ausschuß betonte die Bedeutung von Konsultationen mit den relevanten sozioökonomischen Gruppen und forderte die formelle Anerkennung der Einrichtung des beratenden Forums innerhalb des WSA. In bezug auf die Finanzierung des Systems empfiehlt der WSA in drei Jahren eine Überprüfung zur Bewertung der finanziellen Unabhängigkeit. Außerdem meint der WSA, daß es für die Mitgliedstaaten angesichts der Vorteile, die sich aus den Ökokennzeichen sowohl für die Gemeinschaft insgesamt als auch für die Umwelt ergeben, angebracht sei, nach dem Rückzug der Kommission einen Beitrag zum Betrieb des Systems zu leisten.

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