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Kosten möglicher Umweltschutzmassnahmen

Die Europäische Umweltagentur hat eine Ausschreibung betreffend Richtlinien für die Sammlung von Daten über die Kosten möglicher Umweltschutzmassnahmen veröffentlicht. Die Europäische Umweltagentur liefert europäischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit objektive, zu...

Die Europäische Umweltagentur hat eine Ausschreibung betreffend Richtlinien für die Sammlung von Daten über die Kosten möglicher Umweltschutzmassnahmen veröffentlicht. Die Europäische Umweltagentur liefert europäischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen über den Zustand der Umwelt. Zur Zeit sind die verfügbaren Datensammlungen zu Kosten der Umweltschutzmassnahmen schwierig zu vergleichen und zusammenzufassen, was eine effektive Nutzung der verfügbaren Daten auf europäischer Ebene verhindert. Das Arbeitsprogramm der Agentur von 1997 schliesst die Entwicklung von Richtlinien zur Datensammlung ein. Im Frühjahr 1997 führte die Agentur eine Bereichsstudie über die Möglichkeit der Entwicklung von Richtlinien auf diesem Gebiet durch. Die Bereichsstudie stellte die Hauptakteure auf diesem Gebiet fest: Verwalter der Datenbanken mit Kostendaten und Hauptnutzer auf europäischer Ebene. Des weiteren stellte die Bereichsstudie eine lange Liste mit "Themenbereichen" auf, die Richtlinien benötigen. Schliesslich identifiziert die Studie die vorhandenen Richtlinien zur Sammlung von Informationen über die Kosten der Umweltschutz-Richtlinien und vergleicht diese mit den erarbeiteten "Themen für die Entwicklung von Richtlinien". Die folgenden Themen für die Entwicklung von Richtlinien wurden zusammengestellt: - Kostendaten: Erstellung einer Dokumentation der verfügbaren Daten; Details der Kostenfaktoren; Umlegen der Kosten auf mehr als einen Schadstoff oder Einflussfaktor; zusätzliche Kosten der Umweltschutzmassnahmen, mit denen bestehende Verfahren nachträglich ausgestattet werden; Unterschiede in den Kostendaten abhängig vom Standort; Unsicherheiten in der Normung und der Terminolgie des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. - Handhabung der Kostendaten: Basisjahr der Kostendaten; Veränderungen der Kosten für Umweltschutzmassnahmen im Laufe der Zeit; Ausgangspunkt; Unsicherheiten in bezug auf die jährlichen Kosten; Diskont- und Zinssätze; Unsicherheiten in der Methodik. - Bereiche, auf die die Umweltschutzmassnahmen angewandt werden: Einzelheiten der Verschmutzungsquellen, sektorielle Zuordnung. - Umweltschutzmassnahmen: Definition der Umweltschutzmassnahmen; Anwendbarkeit der Umweltschutzmassnahmen; Ausführungscharakteristika (z.B. Effektivität) der Umweltschutzmassnahmen und wie sie sich im Laufe der Zeit verändern; bestehende Umweltschutzmassnahmen; Zukunfts-/Entwicklungstechnologien; Dauer der Umweltschutzmassnahmen. - Schadstoffe: Unsicherheit in der Emissionsschätzung; Definition der Schadstoffe. Die Agentur fordert nun zur Angebotsabgabe auf zur Fertigstellung der "Richtlinien für die Sammlung von Daten über die Kosten von Umweltschutzmassnahmen". Folgende Leistungen sollen ausgeführt werden: - Studie über die Ergebnisse der Bereichsstudie und der vorhandenen Richtlinien; - Verfassen von eindeutigen Vorschlägen für die "einfachen" und bereits ausreichend definierten Richtlinien; - Ausführung verschiedener spezieller Studien über gegenwärtige Vorgehensweisen (wie in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben), die zur Entwicklung der betreffenden Richtlinien benötigt werden; - Organisation eines Beratungsprozesses für die Richtlinien, die eine politische Komponente haben; - Organisation eines Beratungsprozesses für Richtlinien insgesamt gesehen; - Organisation eines Workshops für Datenbankmanager und andere Anteilseigner zur Besprechung des Endergebnisses. Der Vertrag ist innerhalb von 12 Monaten auszuführen.