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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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TEN-TELECOM - Richtlinien für die Vorbereitung des Jahresberichts zur Projektbewertung (APRR)

Die Europäische Kommission, GD XIII, hat ein Dokument mit dem Titel "Guidelines for the preparation of the Annual Projects Review Report" (Richtlinien für die Vorbereitung des Jahresberichts zur Projektbewertung) veröffentlicht. Das Dokument bestimmt Inhalt und Struktur des "J...

Die Europäische Kommission, GD XIII, hat ein Dokument mit dem Titel "Guidelines for the preparation of the Annual Projects Review Report" (Richtlinien für die Vorbereitung des Jahresberichts zur Projektbewertung) veröffentlicht. Das Dokument bestimmt Inhalt und Struktur des "Jahresberichts zur Projektbewertung" (APRR), der bei der jährlichen Projektbewertung der im Rahmen des TEN-TELECOM-Programms finanzierten Euro-ISDN-Projekte zu Rate gezogen wird. Bei der jährlichen Projektbewertung sollen die geleistete Arbeit, das Wesen der zukünftigen Projektarbeit und der damit verbundene Durchführungs- und Aktionsplan bewertet werden. Die Bewertung führt zu Empfehlungen für Projektauftragnehmer und die Dienststellen der Kommission in bezug auf die Zukunft des Projekts. Die Bewertung von 1997 bezieht sich auf die Zeit ab Beginn des Projekts bis zum 31. August 1997. Die Bewertung basiert auf drei Elementen: - einer Beurteilung der Qualität der vom Projekt gelieferten technischen Ergebnisse; - dem "Jahresbericht zur Projektbewertung", der eine Zusammenfassung der vom Projekt geleisteten Arbeit und, sofern angemessen, einen Vorschlag für die Änderung des Arbeitsprogramms für das/die nächste(n) Jahr(e) enthält; - einer Anhörung in Brüssel, die aus einer kurzen Präsentation durch den Projektkoordinator und einer Fragestunde mit einem Team unabhängiger Bewerter besteht. Die Bewertungskriterien basieren auf den Erfolgen des Projekts während des Bewertungszeitraums, auf den Plänen für den nachfolgenden Zeitraum und die damit verbundenen Validations-, Durchführungs- und Nutzungsperioden. Dies schlägt sich in der überarbeiteten Struktur dieses Berichts nieder. Die Projektkoordinatoren sind dafür verantwortlich, daß vier Exemplare des gesamten APRR einschließlich aller Anhänge bis spätestens 15. September 1997 bei der Kommission vorliegen.