Inhalt archiviert am 2022-11-28
Diese Website ist möglicherweise nicht mehr verfügbar oder enthält nicht den Originalinhalt.
Bitte bestätigen Sie, dass Sie {{ url }} aufrufen möchten.
Annullierung der Ausschreibung für Umweltverträglichkeitsprüfungen für radioaktive Abfälle
Die Europäische Kommission hat ihre am 5. Juni 1997 veröffentlichte Bekanntmachung der Ausschreibung für Umweltverträglichkeitsprüfungen und geologische Lager für radioaktive Abfälle (ABl. Nr. S 107 vom 5.6.1997, S. 32) annulliert.
Die Europäische Kommission hat ihre am 5. Juni 1997 veröffentlichte Bekanntmachung der Ausschreibung für Umweltverträglichkeitsprüfungen und geologische Lager für radioaktive Abfälle (ABl. Nr. S 107 vom 5.6.1997 S. 32) annulliert.
Diese Seite teilen Diese Seite in sozialen Netzwerken teilen
Herunterladen Den Inhalt der Seite herunterladen
Letzte Aktualisierung: 18 September 1997