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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Vorschlag der Kommission für die Wahl von Telefondienstanbietern

Die Europäische Kommission hat eine Richtlinie vorgeschlagen, durch die bis zum 1. Januar 2000 die sogenannte Betreibervorauswahl und die Nummernübertragbarkeit in der gesamten EU eingeführt sein sollen. Der Vorschlag würde bedeuten, daß Nutzer z.B. für ihre Auslands-und Fern...

Die Europäische Kommission hat eine Richtlinie vorgeschlagen, durch die bis zum 1. Januar 2000 die sogenannte Betreibervorauswahl und die Nummernübertragbarkeit in der gesamten EU eingeführt sein sollen. Der Vorschlag würde bedeuten, daß Nutzer z.B. für ihre Auslands-und Ferngespräche andere Dienstanbieter als den Ortsnetzbetreiber wählen können. Ab dem 1. Januar 2000 sollte die Möglichkeit, diese Vorauswahl automatisch zu treffen, d.h. ohne daß eine zusätzliche Nummer gewählt werden muß oder andere Geräte verwendet werden müssen, ebenfalls verfügbar sein. Ab dem 1. Januar 2000 würden die Nutzer außerdem ihre Telefonnummer behalten können, wenn sie auf ein Abonnement bei einem anderen Betreiber wechseln. Der Richtlinienvorschlag folgt auf die breitangelegte Anhörung Anfang des Jahres und sollte eine zusätzliche Garantie bieten, daß nichtdiskriminierende und nutzerfreundliche Numerierungssysteme eingeführt werden, die dem Wettbewerb und der Wahlmöglichkeit des Bürgers zugute kommen.