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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Offizielle Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages

Vertreter der Regierungen der 15 EU-Mitgliedsaaten unterzeichneten am 2. Oktober 1997 auf einer in Amsterdam abgehaltenen Feier den Amsterdamer Vertrag. Dies war das erste Stadium im Ratifikationsprozeß des Vertrages, der nach monatelangen Verhandlungen am 17. Juni 1997 durch ...

Vertreter der Regierungen der 15 EU-Mitgliedsaaten unterzeichneten am 2. Oktober 1997 auf einer in Amsterdam abgehaltenen Feier den Amsterdamer Vertrag. Dies war das erste Stadium im Ratifikationsprozeß des Vertrages, der nach monatelangen Verhandlungen am 17. Juni 1997 durch Staatsoberhäupter und Regierungen auf der Amsterdamer Sitzung des Europäischen Rats vereinbart wurde. Der Amsterdamer Vertrag wird die bestehenden EU-Verträge ergänzen und erweitern und ist nun durch die Parlamente der Mitgliedstaaten zu ratifizieren, bevor er in Kraft treten kann. Darüber hinaus muß er in einigen Mitgliedstaaten durch die Bürger in einem Referendum bestätigt werden. Von besonderem Interesse für die Forschungspolitik der Gemeinschaft ist die Entscheidung der Forderung, die Einstimmigkeit bei der Abstimmung über Forschungsfragen - wie z. B. das Rahmenprogramm - im Ministerrat aufzuheben. Diese Änderung wurde von der Kommission und einflußreichen Nichtmitgliedern wie dem Visconte Davignon in seiner Auswertung des Rahmenprogramms für einen Zeitraum von fünf Jahren gefordert. Dies bedeutet, daß die Forschungsprogramme der Gemeinschaft in Zukunft stärker den gemeinsamen europäischen Interessen und weniger den individuellen einzelstaatlichen Prioritäten angepaßt werden. Es ist allerdings noch unklar, ob die Regel der qualifizierten Mehrheit in die Annahme des Fünften Rahmenprogramms aufgenommen wird. Unter Berücksichtigung der für die Erfüllung des Ratifikationsprozesses in allen 15 Mitgliedstaaten erforderlichen Zeit ist es so gut wie sicher, daß das Fünfte Rahmenprogramm vor dem Inkrafttreten des neuen Vertrags verabschiedet sein wird. Da die neue Formel von den Staatsoberhäuptern und auf Regierungsebene bestätigt wurde, schlug Visconte Davignon vor, daß die Forschungsminister die Regel der qualifizierten Mehrheit bei ihren Überlegungen über das Fünfte Rahmenprogramm anwenden sollten. Der Rat hat allerdings noch nicht erkennen lassen, ob er sich diesem Vorschlag anschließen wird.

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