Vorgeschlagenes Kooperationsabkommen zwischen der EU und Jemen
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß eines Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Jemen vorgelegt. Das Abkommen wird als Grundlage für den Ausbau und die Weiterentwicklung der verschiedenen Aspekte der Zusammenarbeit dienen, einschließlich in den Bereichen Entwicklung, Handel, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit, Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Entwicklung der Humanressourcen. Als Ziele des Abkommens werden die folgenden genannt: - Förderung und Intensivierung des Handels zwischen der EU und Jemen und Unterstützung der stetigen Ausweitung der nachhaltigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Einklang mit den Grundsätzen der Gleichheit und des beiderseitigen Vorteils; - Ausbau der Zusammenarbeit in wirtschaftlich fortschrittsträchtigen Bereichen zum beiderseitigen Vorteil; - Unterstützung der Anstrengungen Jemens zur Verbesserung der Lebensqualität und des Lebensstandards ihrer ärmsten Bevölkerungsgruppen sowie der Bekämpfung der Armut auf dem Land mit Maßnahmen der ländlichen Entwicklung und Unterstützung bei der Entwicklung der Humanressourcen in verschiedenen Wirtschaftszweigen; - Einführung aller zweckdienlichen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt auf globaler, regionaler und nationaler Ebene und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen unter Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen Umwelt und Entwicklung; - Ausweitung der Zusammenarbeit auf die Bereiche Kultur, Kommunikation und Information zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und zur Intensivierung der Beziehungen. Das Abkommen (Artikel 10) nennt u.a. speziell die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technik. Die Vertragsparteien werden sich um die Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung bemühen, insbesondere durch: - Informationsaustausch in Wissenschaft und Technik; - Austausch von Wissenschaftlern und Entwicklungen interinstitutioneller Beziehungen in diesem Bereich; - Ausbildungsmaßnahmen; - Ausbau der jemenitischen Forschungskapazitäten; - Zugang zu regionalen Kooperationsnetzen in den Bereichen Wissenschaft und Technik. Die Bereiche von gemeinsamem Interesse werden von den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegt. Im allgemeinen werden Programme den Vorrang erhalten, die auf regionaler Ebene einen Synergieeffekt bewirken, z.B. in den Bereichen Umweltschutz, Bewirtschaftung der Böden und Gewässer, Gesundheit. Dieses Abkommen wird am ersten Tag des Monats in Kraft treten, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien einander den Abschluß der hierfür erforderlichen Verfahren notifiziert haben.
Länder
Jemen