RAPHAEL - Ein Programm für Europa zur Erhaltung des kulturellen Erbes
Ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft auf dem Gebiet des kulturellen Erbes, das Programm RAPHAEL, wurde mit dem Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997 offiziell aufgestellt. Ziel des neuen Programms, das vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2000 laufen wird, ist es, im Wege der Zusammenarbeit die Tätigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich des kulturellen Erbes von europäischem Rang zu unterstützen und zu ergänzen. Die spezifischen Ziele des Programms sind: - Förderung der Erhaltung und Restaurierung des Kulturerbes von europäischem Rang, indem ein Beitrag geleistet wird, um dieses Erbe zu erschließen und seine Wirkung nach außen zu verbessern; - Förderung des Aufbaus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den im Bereich des Kulturerbes tätigen Einrichtungen und/oder Trägern, um so zur Bündelung des Fachwissens und zur Entwicklung besonders bewährter Verfahrensweisen im Bereich der Erhaltung des Kulturerbes beizutragen; - Erleichterung des Zugangs zur europäischen Dimension des Kulturerbes und Förderung der aktiven Beteiligung der Bürger - inbesondere von Kindern, Jugendlichen, sozial Benachteiligten und Bevölkerungsgruppen in abgelegenen und ländlichen Gebieten der Gemeinschaft - an der Erhaltung und Erschließung des europäischen Kulturerbes; - Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Entwicklung von neuen, auf die verschiedenen Kategorien und Fachsparten des Kulturerbes zugeschnittenen Technologien sowie bei der Erhaltung traditioneller Berufe und Techniken im Bereich der Pflege des Kulturerbes (Kulturgutpflege); - Förderung der kulturgutpflegerischen Dimension bei anderen Programmen und Politiken der Gemeinschaft; - Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern und zuständigen internationalen Organisationen. Der Finanzrahmen für den vierjährigen Zeitraum des Programms beträgt 30 Mio. ECU. Das Programm wird Maßnahmen unterstützen, die eine europäische Dimension besitzen und gemessen an den Maßnahmen der Mitgliedstaaten zusätzlichen Nutzen aufweisen. Es steht der Beteiligung der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas und der Beteiligung von Zypern und Malta sowie anderer Drittländer offen, mit denen Assoziations- oder Kooperationsabkommen mit Bestimmungen für den kulturellen Bereich geschlossen worden sind. Hinweise zum Verfahren und zu den Fristen für die Einreichung von Bewerbungsanträgen im Rahmen dieses Programms werden jährlich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden.