Euro-Med Kooperationsabkommen mit Jordanien
Die Europäische Kommission und die jordanische Regierung haben ein Kooperationsabkommen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Jordanien andererseits ausgehandelt. Das Abkommen fällt in den allgemeinen Rahmen der Euro-Med-Zusammenarbeit und entspricht einem ähnlichen Modell wie die Abkommen, die mit anderen Partnerstaaten im Mittelmeerraum geschlossen wurden. Das Abkommen ermöglicht den regelmäßigen politischen Dialog, die allmähliche Schaffung einer Freihandelszone und die Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf einer Reihe von Gebieten. Im Bereich wissenschaftlicher und technologischer Zusammenarbeit fördert das Abkommen die Schaffung dauerhafter Verbindungen zwischen den wissenschaftlichen Kreisen der Vertragsparter. Darüber hinaus stärkt es die Forschungskapazität von Jordanien sowie die technologische Innovation, den Transfer und die Verbreitung neuer Technologien im Hinblick auf eine beschleunigte Anpassung der jordanischen Industrie. Im Rahmen der Modalitäten dieses Abkommens erhält Jordanien durch Mechanismen wie das Programm MEDA finanzielle Unterstützung von der Gemeinschaft. Die Umsetzung des Abkommens wird von einem Assoziationsrat auf Ministerialebene sowie einem aus Vertretern beider Vertragspartner bestehenden Assoziationsausschuß überwacht. Sobald das Abkommen unter Dach und Fach ist, bleibt es auf unbefristete Zeit in Kraft. Das Abkommen muß jetzt unterzeichnet und dann offiziell abgeschlossen werden, bevor es in Kraft tritt. Auf Seiten der Gemeinschaft muß das Abkommen von den einzelnen Mitgliedstaaten ratifiziert und dann vom Parlament und vom Rat verabschiedet werden.
Länder
Jordanien