Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen - Pilotmaßnahmen für kombinierten Verkehr
Die Europäische Kommission, GD VII, hat einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Maßnahmen im Rahmen des Programms Pilotmaßnahmen für kombinierten Verkehr (PACT) veröffentlicht, die die Wettbewerbsfähigkeit von kombiniertem Verkehr gegenüber Maßnahmen erhöhen soll, die ausschließlich auf Straßenverkehr beruhen. Kombinierter Verkehr bedeutet Gütertransport zwischen Mitgliedstaaten, wo der Anhänger (mit oder ohne Zugfahrzeug) auf dem ersten oder letzten Abschnitt der Fahrt die Straße und auf dem anderen Abschnitt Schienen, einen Binnenwasserweg oder Seefahrtdienst benutzt. Es wird vorausgesetzt, daß der Straßenabschnitt so kurz wie möglich ist. Die Projekte können von zwei oder mehr Organisationen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten eingereicht werden. In Frage kommende Projekte müssen Strecken auf dem Gebiet von mindestens zwei Mitgliedstaaten umfassen. Außerdem kommen Strecken zwischen der Gemeinschaft und einem Drittland zur Unterstützung in Frage, das PACT-Budget sieht aber keine Finanzierung von Kosten und Ausgaben vor, die außerhalb der Gemeinschaft entstehen. In Frage kommende Projekte sind entweder: - Innovative Betriebsmaßnahmen oder; - Machbarkeitsstudien zur Planung und Vorbereitung innovativer Betriebsmaßnahmen. PACT unterstützt keine reinen Infrastrukturprojekte oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Die Anwendungen müssen mit kommerziellen Maßnahmen angesichts der Bereitstellung kombinierter Verkehrsdienste zusammenhängen. Die Gemeinschaftsförderung für innovative Betriebsmaßnahmen ist auf höchstens 50% der in Frage kommenden Kosten beschränkt, wobei die Finanzhilfe der Gemeinschaft für Machbarkeitsstudien höchstens 50% der in Frage kommenden Kosten beträgt. Die Projekte sollten auf mittlere Sicht (bis zu drei Jahren) wirtschaftlich existenzfähig sein.