Aktionsprogramm der Gemeinschaft für im Umweltschutz tätige Nichtregierungsorganisationen
Der Rat der Europäischen Union hat die Aufstellung eines neuen gemeinschaftlichen Aktionsprogramms zur Förderung von hauptsächlich im Umweltschutz tätigen Nichtregierungsorganisationen beschlossen. Das Aktionsprogramm, das vom 1. Januar 1998 bis zum 31. Dezember 2001 laufen wird, hat die Förderung der Tätigkeit von hauptsächlich im Umweltschutz auf europäischer Ebene arbeitenden Nichtregierungsorganisationen zum Ziel. Eine finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft kommt im Rahmen dieses Programms für Tätigkeiten von Gemeinschaftsinteresse in Frage, die einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der Gemeinschaft leisten und den Grundsätzen des Fünften Aktionsprogramms für die Umwelt entsprechen. Für die Laufzeit des Programms wird für diesen Zweck ein Haushalt in Höhe von 10,6 Mio. ECU zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung der Tätigkeitsbereiche, die im Rahmen des Programms für eine finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft in Frage kommen, ist wie folgt: - A. Informationen über die Umwelt: . Förderung eines Dialogs und Informationsaustauschs zwischen auf europäischer Ebene tätigen Umweltorganisationen und Gemeinschaftsorganen. . Erarbeitung von Umwelt-, Informations- und Dokumentationsinfrastrukturen für Fachleute und Politiker und zur Information vorab ausgewählter Zielgruppen. - B. Analyse von Umweltmaßnahmen: . Unterstützung und Koordination von Umweltprojekten mit erhöhtem Multiplikatoreffekt der Ergebnisse des Projekts. . Berichte über Niveau, Ausmaß und Art von Umweltproblemen, die auf Gemeinschaftsebene behandelt werden könnten und bei denen die Gemeinschaft aktiver sein könnte. . Analyseberichte über die Berücksichtigung der Umweltdimension auf anderen Gebieten der Gemeinschaftspolitik. - C. Zusammenarbeit zwischen Umweltbeteiligten und auf europäischer Ebene tätigen Nichtregierungsorganisationen: . Förderung der Zusammenarbeit zwischen den im Fünften Aktionsprogramm für den Umweltschutz erwähnten Partnern; . Förderung einer bereichsübergreifenden Lösung von Umweltschutzproblemen. . Abstimmen zwischen Gemeinschaftsprogrammen und nationalen, regionalen und örtlichen Umweltschutztätigkeiten im nichtkommerziellen Bereich.