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Inhalt archiviert am 2023-04-26

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Empfehlungen des Nationalen Forschungsprogramms Implantate und Transplantate" (NFP46)

Derzeit ist die Verordnung zum Transplantationsgesetz in Vorbereitung. Dabei steht die Frage der Gerechtigkeit bei der Organverteilung im Zentrum des Interesses. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des Schweizerischen Nationalfonds zeigen auf, welche juristischen und ethischen Aspekte in der Verordnung zu bedenken sind.

Das Transplantationsgesetz wirft juristische Fragen auf, zu deren Lösung das Nationale Forschungsprogramm Implantate und Transplantate" (NFP 46) Vorschläge macht. Dabei geht es zentral um die Frage der Verteilungsgerechtigkeit von Spenderorganen. Insbesondere sind die Kriterien wichtig, nach denen ein Organ verteilt wird und was passiert, wenn ein Patient auf der Warteliste leer ausgeht. Ein Ergebnis der Forschungsarbeiten: Gerecht ist die Verteilung nur, wenn alle Entscheidungen veröffentlicht werden, welche die Verteilung eines Organs betreffen. Erst die so hergestellte Transparenz ermöglicht es nach Meinung des Basler Juristen Markus Schott den leer ausgegangenen Patienten auf der Warteliste, den Rechtsweg zu beschreiten. An einer Tagung des NFP46 machte der Jurist deutlich, dass die Frage noch zu klären ist, was die Konsequenz eines Richterspruchs ist, die einem Kläger einen Anspruch an einem bereits verpflanzten Organ bestätigt. Menschen aus abgelegen Gebieten nicht benachteiligen,Gerechtigkeit bei der Organverteilung bedeutet auch, dass jemand aus einem abgelegenen Dorf beispielsweise im Puschlav die gleiche Chance haben muss, ein Organ zu bekommen wie jemand aus einer Agglomeration. Nach den Ergebnissen der Forschungen von Alberto Bondolfi von der Universität Lausanne ist diese nationale Verteilungsgerechtigkeit von ebenso grosser Bedeutung wie die persönliche Gerechtigkeit, die auf Kriterien beruht wie etwa die Zeit auf der Warteliste oder die Dringlichkeit eines neuen Organs. ,Unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit ist es bedauerlich, dass die Informationspflicht des Bundes aus dem Gesetz gestrichen wurde. Welche Bedeutung eine wirksame Kommunikation mit der Öffentlichkeit für die Organspende hat, zeigt das Beispiel des Kantons Tessin. Dort bewirkt die intensive Diskussion über Transplantationsmedizin und die Organspende, dass im Verhältnis zur Deutschschweiz dreimal so viele Organe gespendet werden. Die Untersuchungen von Peter Schulz von der Universität von Lugano zeigen, dass nur etwa 13 Prozent der Deutschweizer und 23 Prozent der Romands eine positive Einstellung zur Organspende haben, unentschieden ist etwa die Hälfte. Gerade beim letztgenannten Teil der Bevölkerung zeigt es sich, dass der Kenntnisstand über die Transplantationsmedizin sehr gering ist. Selbst Swisstrans-plant, die Verteilorganisation für Spenderorgane in der Schweiz, ist kaum bekannt. Im Tessin ist die Organspende in den Medien ein Thema, und in den Spitälern wird offen darüber diskutiert. Die Spendenbereitschaft lässt sich erhöhen,Nahtlos kopieren lässt sich indes das Tessiner Modell in anderen Landesteilen nicht. Denn laut Schulz prägen nebst dem Kommunikationsverhalten auch lokale und gesellschaftliche Faktoren die Einstellung der Tessiner Bevölkerung. So kennen viele Tessiner und Tessinerinnen Betroffene, die auf ein Organ warten, aus dem eigenen Verwandten- oder Bekanntenkreis, das Vertrauen in die Ärzte ist gerade im Vergleich zur Deutschschweiz - sehr hoch und die Auffassung der eigenen Organe als Gut, mit dem man nach dem Ableben anderen helfen kann, allgemein verbreitet. Um in anderen Gebieten der Schweiz die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen, brauche es auf die jeweilige Situation angepasste Massnahmen, sagt Schulz. Die Ergebnisse der Forscher werden helfen, die Wirksamkeit von Kommunikationsmassnahmen schon vor dem Start besser beurteilen zu können. Psychologische Betreuung ist wichtig,Gerechtigkeit bei der Organtransplantation muss auch bei der medizinischen Versorgung der Transplantierten gewährleistet sein. Dass die psychosoziale Betreuung wichtig ist, machen die Ergebnisse von Lutz Götzmann vom Universitätsspital Zürich deutlich. Seine Forschungsergebnisse zeigen, dass bei Menschen, die nach einer langen Zeit auf der Warteliste ein neues Organ bekommen haben, die Lebensqualität zwar zunimmt, dass sie aber im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt immer noch deutlich mehr psychosoziale Probleme haben. Für Götzmann ist es deshalb nur gerecht, wenn eine psychosoziale Betreuung von Transplantationspatienten zur guten und standardmässigen Behandlung in der Transplantationsmedizin gehört. Die Ergebnisse deuten auch darauf hin, dass verpflanzte Organe möglicherweise länger halten, wenn die Patientinnen und Patienten psychosozial betreut werden, was nicht zuletzt zu einem Abbau der Warteliste führen würde. Gemeinsam ist allen Forschungsresultaten aus den vorgestellten Projekten, dass sie sich direkt auf einzelne Paragraphen des neuen Transplantationsgesetzes beziehen. Sie erfüllen damit die an ein Nationales Forschungsprogramm gestellte Anforderung, Lösungsmöglichkeiten für konkrete Probleme der Politik aufzuzeigen.Fur weitere Informationen:,Dr. Max E. Hauck,Umsetzungsbeauftragter NFP46,Rainallee 37,CH-4125 Riehen,Tel: +41 (0)61 603 91 08,Fax: +41 (0)61 603 91 09,E-Mail: implementation@nfp46.ch

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