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ALURE-Programm - Aufforderung zur Einreichung von Anträgen

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für finanzielle Unterstützung im Rahmen des ALURE-Programms für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika auf dem Energiesektor bekanntgemacht. ALURE soll die wirtschaftliche Präsenz der ...

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für finanzielle Unterstützung im Rahmen des ALURE-Programms für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika auf dem Energiesektor bekanntgemacht. ALURE soll die wirtschaftliche Präsenz der EU auf einem dynamischen Wachstumssektor stärken und lateinamerikanische Einrichtungen und Versorgungsunternehmen in die Lage versetzen, wettbewerbsfähigere Dienstleistungen anzubieten. Drei spezifische Maßnahmen werden gefördert: - Verbesserung des Dienstleistungsangebots lateinamerikanischer Versorgungsunternehmen, insbesondere Unternehmen des Strom- und Erdgassektors, und Förderung von Geschäftsbeziehungen mit europäischen Unternehmen; - Erforderlichenfalls Unterstützung der Anpassung der Rechtsbestimmungen und des institutionellen Rahmens; - Förderung von Programmen, die der nachhaltigen Entwicklung dienen. Anträge auf Unterstützung können von Gruppen von wenigstens zwei EU-Partnern aus mindestens zwei Mitgliedstaaten und wenigstens einem Partner eines lateinamerikanischen Staats gestellt werden- Der gemeinschaftliche Beitrag übersteigt 50% der Projektkosten nicht. Der typische Förderungsbeitrag der Kommission liegt zwischen 300.000 und 500.000 ECU. Die lateinamerikanischen Partner sind dafür verantwortlich, daß das Projekt von den Behörden im eigenen Land genehmigt wird. Das Auswahlverfahren für das ALURE-Programm hat drei Stufen und läuft über das ganze Jahr. Antragsteller unterbreiten zunächst eine Kurzbeschreibung des Projekts auf einem Standard-Antragsformular, aufgrund dessen eine erste Auswahl getroffen wird. Ausgewählte Kandidaten werden danach aufgefordert, einen detaillierteren Vorschlag zu unterbreiten. Die detaillierten Vorschläge werden von einem Gutachterausschuß geprüft, der die Anträge bis 30. April bzw. bis 31. August 1998 auswertet. Die nächste Aufforderung zur Unterbreitung von Anträgen wird im Februar 1999 bekanntgemacht.