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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen - Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA im Bereich der Hochschul- und Berufsausbildung

Die Europäische Kommission, GD XXII, hat die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Rahmen des Programms für die Zusammenarbeit im Bereich der Hochschul- und Berufsausbildung zwischen der Europäischen Union und den USA veröffentlicht. Die Aufforder...

Die Europäische Kommission, GD XXII, hat die dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Rahmen des Programms für die Zusammenarbeit im Bereich der Hochschul- und Berufsausbildung zwischen der Europäischen Union und den USA veröffentlicht. Die Aufforderung bezieht sich auf die Hauptkomponente des Programms, d.h. gemeinsame Projekte von EU/US-Konsortien. Das Programm unterstützt eine kleine Anzahl neuartiger Projekte, die nur oder am besten mit Hilfe von multilateralen Gruppierungen durchgeführt werden können. Es besteht keine Absicht, Aktivitäten zu wiederholen, die auf bilateraler Basis zwischen den USA und einzelnen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden können. Jedes Konsortium muß aus mindestens sechs Partnern bestehen: drei aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten und drei aus mindestens zwei Staaten der USA. Die ersten beiden Partner auf jeder Seite müssen entweder Hochschulen oder berufsbildende Institutionen sein. Die dritten und weiteren Partner können ähnliche oder andere relevante Organisationen sein, wie z.B. Unternehmen, Verlage, NRO usw. Förderungswürdige Kooperationsaktivitäten sind: - Entwicklung von organisatorischen Rahmen für die transatlantische Mobilität von Studenten; - strukturierter Austausch von Studenten, Lehrern, Ausbildern und Verwaltungspersonal; - gemeinsame Entwicklung innovativer Lehrpläne, Unterrichtsmaterialen, Methoden und Module, einschließlich der Nutzung neuer Technologien; - Vermittlung von Forschungsstellen in Labors von Universitäten, der Regierung oder in der Industrie für Studenten der Wissenschaft und des Ingenieurwesens; - kurze Intensivprogramme von mindestens dreiwöchiger Dauer; - Lehraufträge, die einen wesentlichen Bestandteil des Lehrplans der Partnerorganisation bilden; - andere innovative Projekte, darunter die Nutzung neuer Technologien und des Fernunterrichts, die die Qualität und Kosteneffektivität der transatlantischen Kooperation im Bereich der Hochschul- und Berufsausbildung verbessern sollen. Die von dem Programm geförderten Aktivitäten sollten die Studenten in den Mittelpunkt stellen und sich daher mit Unterrichts- und Lernaktivitäten und nicht mit kooperativer Forschung seitens der Partner befassen. Die Studenten sollten bei ihren Studien von einer angemessenen internationalen Perspektive profitieren, die allen Studenten und nicht nur jenen zugute kommt, die Gelegenheit zu Auslandsreisen haben. Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, sollte zwischen den Konsortiumspartnern stets ein Element der transatlantischen Mobilität der Studenten vorhanden sein, und zwar auch dann, wenn diese nicht direkt von dem Programm finanziert wird. Die Konsortien erhalten Startkapital entweder für ein vollständiges Projekt, das nach drei Jahren abgeschlossen ist, oder zur Einleitung eines fortlaufenden Projekts. Im letztgenannten Fall muß das Konsortium demonstrieren können, wie das Projekt nach Ablauf der Förderperiode finanziert werden soll. Für die dreijährige Dauer werden wahrscheinlich Fördermittel in Höhe von durchschnittlich 100.000 ECU für die EU-Partner und 130.000 US-Dollar für die US-Partner bereitgestellt. Informationen für Bewerber und Antragsformulare sind erhältlich bei: Europäische Kommission GD XXII - Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend rue de la Loi 200 B-1049 Brussels Fax +32-2-2955719. Die Unterlagen sind auch von den Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten, von den nationalen Agenturen für SOCRATES/ERASMUS, den Koordinierungseinheiten für LEONARDO DA VINCI in den Mitgliedstaaten oder im World Wide Web unter folgender Adresse erhältlich: http://europa.eu.int/en/comm/dg22/dg22.html

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