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Kommission ergreift Maßnahmen zur Bekämpfung von Flugzeuglärm

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, mit der gewährleistet werden soll, daß nach dem 1. April 1999 mit einem sog. "Hush-kit" nachgerüstete Flugzeuge nicht mehr in den EU-Ländern registriert werden können. Entsprechende Regeln finden...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, mit der gewährleistet werden soll, daß nach dem 1. April 1999 mit einem sog. "Hush-kit" nachgerüstete Flugzeuge nicht mehr in den EU-Ländern registriert werden können. Entsprechende Regeln finden auf Flugzeuge Anwendung, die in Drittländern registriert sind. Bei einem Hush-kit handelt es sich um einen Schalldämpfer, der an den Triebwerken älterer Flugzeuge angebracht wird, damit sie die neueren Vorschriften hinsichtlich der Lärmemission einhalten. Obwohl mit diesen Hush-kits ausgerüstete, ältere Flugzeuge die europäischen Vorschriften (Richtlinie 92/14/EWG) und die meisten internationalen Vorschriften einhalten, verursachen solche ältere Flugzeuge in der Flughafenumgebung eine stärkere Belästigung als moderne Flugzeuge mit Triebwerken vom Stand der Technik. Hauptziel der Initiative der Kommission ist die Verhinderung der Erweiterung von Flugdiensten nnerhalb der EU unter Einsatz solcher Flugzeuge. Diese Maßnahme würde den weiteren Vorteil einer Reduzierung anderer Umweltschäden wie z.B. durch Treibstoffverbrennung und CO2-Emission mit sich bringen. Die Maßnahme wird sowohl von der für Umweltfragen zuständigen Kommissarin, Ritt Bjerregaard, als auch vom Kommissar für Verkehr, Neil Kinnock, unterstützt. Obwohl mit Hush-kit nachgerüstete Flugzeuge z.Z. noch kein Problem darstellen, weil es in der gesamten EU weniger als fünfzig solcher Maschinen gibt, könnten sie in der Zukunft zum Problem werden. Mit der vorgesehenen Maßnahme wird eine Erhöhung der Anzahl der in den EU-Mitgliedstaaten registrierten, mit Hush-kit nachgerüsteten Flugzeuge verhindert. Gleichzeitig werden auch Flüge in die bzw. aus der EU solcher in Drittländern registrierter Flugzeuge eingedämmt. Mit diesem Vorschlag werden also gleichzeitig Flugzeuge mit Hush-kit in der EU und in Drittländern erfaßt. Als erstes sieht die gesetzgeberische Maßnahme ein Erweiterungsverbot vor, nach dem ab dem 1. April 1999 keine weiteren, mit Hush-kit nachgerüsteten Flugzeuge in den Mitgliedstaaten registriert werden können. Vor diesem Termin in den Mitgliedstaaten registrierte, mit Hush-kit nachgerüstete Flugzeuge werden hiervon nicht berührt. Entsprechende Anforderungen gelten für in Drittländern registrierte Flugzeuge. Flugzeuge mit Hush-kit, die EU-Flughäfen vor dem 1. April 1999 anflogen, behalten dieses Recht auch nach dem 1. April 2002, jedoch nur dann, wenn sie weiterhin in dem ursprünglichen Land registriert bleiben.