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Richtlinie über die Anwendung offener Netzdienste für den Telefon-Sprechverkehr

Eine Richtlinie über die Anwendung offener Netzdienste (ONP) für den Telefon-Sprechverkehr und über allgemeine Telekommunikationsdienste in einer Wettbewerbsumgebung wurde vor kurzem im Amtsblatt veröffentlicht. Diese neue Richtlinie ersetzt die bestehende Richtlinie (95/62/EC...

Eine Richtlinie über die Anwendung offener Netzdienste (ONP) für den Telefon-Sprechverkehr und über allgemeine Telekommunikationsdienste in einer Wettbewerbsumgebung wurde vor kurzem im Amtsblatt veröffentlicht. Diese neue Richtlinie ersetzt die bestehende Richtlinie (95/62/EC) über ONP und paßt die verschiedenen Maßnahmen an die Erfordernisse des liberalisierten Markts an. Sie sieht einen allgemein zugänglichen Telephon-Grunddienst (Universaldienst)vor . Die Richtlinie soll die Verfügbarkeit guter leitungsgebunderer Telefondienste in der ganzen EU gewährleisten. Ihr weiteres Ziel ist die Definition eines Satzes von Dienstleistungen, zu dem alle Benutzer, einschließlich Verbraucher, zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben, insbesondere Benutzer in ländlichen Gebieten, Benutzer in Gebieten mit hohen Kosten und andere soziale Minderheiten. Zu den einbezogenen Dienstleistungen gehören auch der Netzanschluß, sowie der Zugang zu Telefondiensten, Auskunftsdiensten, Telefonauskünften und öffentlichen Fernsprechern. Die Richtlinie enthält auch spezifische Maßnahmen für Organisationen, die netzgebundene oder Mobiltelefondienste bzw. öffentlich verfügbare Telefondienste anbieten. Die Richtlinie regelt auch Gesichtspunkte wie die Qualität des Dienstleistungsangebots, die Tarifgrundsätze, die Zugangsbedingungen, sowie zusätzliche Angebote wie z.B. aufgeschlüsselte Rechnungen. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen wird die Kommission durch einen Beratungsausschuß (ONP-Ausschuß) unterstützt. Dieser Ausschuß berät sich mit allen betroffenen Parteien und erstellt Gutachten zu den Entwürfen der Kommission für die zu ergreifenden Maßnahmen.

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