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Schutz vor den Gefahren ionisierender Strahlung

Die Europäische Kommission hat eine Stellungnahme zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 96/29/Euratom in einzelstaatliche Rechtsprechung verabschiedet, die die grundlegenden Sicherheitsstandards für den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten u...

Die Europäische Kommission hat eine Stellungnahme zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 96/29/Euratom in einzelstaatliche Rechtsprechung verabschiedet, die die grundlegenden Sicherheitsstandards für den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten und der Öffentlichkeit gegen die aus ionisierender Strahlung entstehenden Gefahren festlegt. Die Stellungnahme sollte als ein Referenzdokument für Mitgliedstaaten dienen und gibt Anleitung in bezug auf die Interpretation spezifischer Bestimmungen und Erläuterungen, die in der Richtlinie festgelegt sind. Des weiteren wird in der Stellungnahme die Reichweite der Richtlinie erklärt, es sind zum Beispiel keine natürlichen Strahlungsquellen berücksichtigt, die im Prinzip nicht kontrollierbar sind. Es wird jedoch anerkannt, daß die aus natürlicher Strahlung resultierende Bestrahlung bedeutend genug sein kann, um die Aufmerksamkeit zu rechtfertigen. Bestrahlung mit ionisierender Strahlung kann bei Menschen zu gegenläufigen gesundheitlichen Auswirkungen führen, und die Richtlinie bestimmt die Erfordernisse, die für den Schutz der Beschäftigten und der Öffentlichkeit gegen diese Gefahren vorgesehen sind, ohne den nützlichen Gebrauch der Verfahren unangemessen einzuschränken, die eine Strahlenbelastung verursachen. Mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme bestätigt die Kommission, daß alle mit dem Strahlenschutz befaßten Personen Werturteile über die relative Bedeutung der verschiedenen Risikoarten und über die Abwägung der Risiken und Nutzen treffen müssen. Daher werden Anleitungen über Fragen wie Größenordnungen in der Dosimetrie im Strahlenschutz und die Bewertung von Dosen aus externen Strahlungsquellen zur Verfügung gestellt. Diese beruhen auf der neuesten von der Internationalen Kommission für Strahlungseinheiten und Messungen (IRCU) und der Internationalen Kommission für Strahlenschutz (IRCP) durchgeführten Arbeit, die den gegenwärtigen Stand der wissenschaftliche Kenntnisse wiedergibt. Es wird Anleitung gegeben über die neudefinierten Werte für die Anwendung der Vorschriften für die Berichterstattung, und wann für bestimmte Verfahren eine Genehmigung erforderlich ist, einschließlich der Bestrahlungen, die eine Sondergenehmigung erfordern. Die Stellungnahme bietet außerdem eine Klarstellung der Dosisgrenzen, die für normale Arbeiten gelten, und der Dosisgrenzen, die angeben, wenn ein Eingreifen erforderlich ist.